
Sehr geehrte Frau Helene Gras-Nicknig,
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Wie Sie wissen, war der Termin für die Zwangsräumung meiner Wohnung für den 13.09.2023 anberaumt. Zu meiner Überraschung war die Gerichtsvollzieherin jedoch nicht vor Ort. Dies wirft für mich einige Fragen auf:
Kann die Gerichtsvollzieherin nun an einem beliebigen Tag für die Räumung erscheinen, oder muss ein neuer Termin anberaumt werden?
Ich habe die Miete für diesen Monat noch nicht überwiesen, da ich das Geld für einen Lagerplatz benötige und zudem unsicher war, ob eine Überweisung sinnvoll ist, wenn ich ohnehin aus der Wohnung muss. Wie sollte ich in dieser Hinsicht vorgehen?
Wie geht es nun weiter, insbesondere im Hinblick auf das anstehende Verfahren vor dem Landgericht? Muss ich nun täglich mit einer Räumung rechnen, oder gibt es einen festen Zeitrahmen?
Ihre fachkundige Einschätzung zu diesen Punkten wäre für mich von großem Wert.
Zusätzlich hätte ich noch eine separate Anfrage: Kennen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist? Eine Empfehlung Ihrerseits wäre sehr hilfreich.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Andreas Plassmann
Am 12.09.23 um 07:59 schrieb Helene Gras-Nicknig:
