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Nachtrag: Der Wald brennt – und wir diskutieren immer noch über Rodung für Windräder

Ich hatte an dieser Stelle schon gefragt: Warum ausgerechnet dieser Waldstandort? Wurden Repowering, Dachsolar, Parkflächen und bereits belastete Industrie- und Gewerbeflächen mit derselben Ernsthaftigkeit geprüft? Nach diesem Sommer stellt sich diese Frage für mich noch dringlicher.

Das ist ein Nachtrag zu meinem Beitrag „Waldbrand, Beton und die grüne Fassade“. Dort ging es bereits um die falsche Alternative, Waldschutz und Energiewende gegeneinander auszuspielen. Meine Position bleibt: Ich bin für den Ausbau der Erneuerbaren. Aber das grüne Etikett entbindet kein Projekt davon, seinen Standort zu begründen.

Ein Sommer, in dem der Wald wieder brannte

Anfang August brannte es im Nationalpark Eifel zwischen Mechernich-Voißel und Heimbach-Düttling. Nach Angaben der Stadt Mechernich war rund ein Hektar Waldboden betroffen; Radio Euskirchen berichtete später von etwa 6.000 Quadratmetern bis zu einem Hektar. Die trockene Bodenauflage aus Nadeln, Laub und anderem Pflanzenmaterial erleichterte die Ausbreitung. Zur Ursache lagen laut Stadt zunächst keine gesicherten Erkenntnisse vor.

Gleichzeitig wütete im Hohen Venn ein Großbrand. Nach einer Lageaktualisierung, die sich auf den Kreis Euskirchen berief, waren auch Torfschichten betroffen. Brandrauch zog über den Kreis Euskirchen; gemeldet wurden schlechte Sicht, deutliche Geruchsbelästigung und teilweise Ascheregen, unter anderem in Hellenthal.

Diese Brände beweisen nicht, dass jede Windenergieanlage im Wald falsch ist. Sie verschärfen aber die Pflicht, jeden Eingriff in Waldflächen besonders gründlich zu begründen. Wer angesichts von Trockenheit, Brandrisiken und geschädigten Ökosystemen roden will, muss nachvollziehbar zeigen, warum weniger belastete Alternativen nicht ausreichen.

Lautes Denken: Wenn unsere Wälder in einem einzigen Sommer mehrfach brennen, finde ich es umso unverständlicher, wenn Industrie- und Gewerbestandorte nur am Rand geprüft werden, während Waldstandorte als selbstverständlich erscheinen.

Selbst die Windbranche fordert Industrie- und Gewerbeflächen

Das ist keine reine Privatidee von mir. Der Bundesverband WindEnergie fordert seit Jahren, Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten planungsrechtlich leichter zuzulassen. Nach Darstellung des Verbands ist der Bau dort bereits möglich, aber häufig nur als Ausnahme. Der BWE schlug deshalb Änderungen in der Baunutzungsverordnung und im Baugesetzbuch vor.

Auch in seinem Forderungskatalog zum Windgipfel nannte der Verband Windenergie in Industrie- und Gewerbegebieten energiepolitisch sinnvoll und verlangte einfachere Genehmigungen.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW argumentierte ebenfalls für eine stärkere Nutzung solcher Standorte. Dort können höhere zulässige Lärmwerte, größere Abstände zu Wohnbebauung und bereits vorhandene Infrastruktur Vorteile bieten. Das heißt nicht, dass Artenschutz, Flugsicherung, Turbulenzen, Abstände oder Netzausbau plötzlich verschwinden. Ein Industriegebiet ist kein rechtsfreier Raum und nicht jede Gewerbefläche trägt ein modernes Windrad. Aber es ist ein Potenzial, das systematisch geprüft werden muss.

Hinzu kommt die Nähe zu großen Stromverbrauchern. Der BWE fordert, neue Verbraucher wie Rechenzentren und Gewerbegebiete stärker in Erneuerbare-Energien-Hubs einzubinden. Industrie- und Gewerbestandorte verfügen häufig bereits über Straßen, Leitungen und leistungsfähigere Netzanschlüsse. Das kann Erschließung vereinfachen – sofern Netzkapazität, Flächengröße und Genehmigungsrecht tatsächlich passen.

Die ehrliche Formulierung lautet deshalb nicht: „Stellt alle Windräder auf versiegelte Flächen.“ Das wäre technisch unseriös. Die richtige Forderung lautet: Prüft vor jedem Eingriff in Waldflächen nachweisbar, welche Repowering-, Industrie-, Gewerbe- und sonstigen vorbelasteten Standorte zur Verfügung stehen – und veröffentlicht diese Abwägung.

Was § 36a LPlG tatsächlich zeigte

Nordrhein-Westfalen führte im Februar 2025 mit § 36a des Landesplanungsgesetzes eine allgemeine plansichernde Untersagung mit Befreiungsvorbehalt ein. Genehmigungsentscheidungen für bestimmte Windenergievorhaben außerhalb geplanter Windenergiegebiete wurden für zwölf Monate ab dem 15. Februar 2025 untersagt. Repowering und bestimmte ältere, vollständige Anträge waren ausgenommen; weitere Vorhaben konnten auf Antrag befreit werden.

Wichtig für die heutige Einordnung: Dieser gesetzliche Zwölfmonatszeitraum endete am 15. Februar 2026. Wer im August 2026 so schreibt, als laufe das Moratorium unverändert weiter, beschreibt die aktuelle Rechtslage falsch.

Politisch bleibt der Vorgang trotzdem aufschlussreich. In der damaligen Anwendung nannte ein Erlass des Landeswirtschaftsministeriums Fallgruppen, bei denen eine Befreiung eher möglich erschien. Dazu gehörte nach Darstellung des LEE NRW auch die räumliche Nähe zu großen Industrieanlagen. Die Industrie-Nähe stand also nicht als automatische Ausnahme direkt im Gesetz; sie war ein Gesichtspunkt für die behördliche Befreiungsprüfung.

Das Land wusste damit sehr genau, dass Industrieumfelder raumverträglich interessant sein können. Aber aus einem möglichen Befreiungsgrund wurde noch keine konsequente Standortstrategie.

NRW.Energy4Climate beschreibt den Übergang inzwischen anders: Fünf von sechs Planungsregionen hätten Windenergiegebiete ausgewiesen, die letzte solle folgen. Das zeigt, wie schnell sich die Rechtslage verändert. Gerade deshalb müssen politische Artikel zwischen einem damaligen Moratorium und dem heutigen Planungsstand unterscheiden.

Industrieflächen sind Ergänzung, nicht Zauberformel

Man muss auch das Gegenargument ernst nehmen. Moderne Windenergieanlagen brauchen große Abstände untereinander, geeignete Windverhältnisse, Kranstellflächen, Zuwegungen und Sicherheitsräume. Gewerbegebiete sind oft zu klein, zu dicht bebaut oder aerodynamisch ungünstig. Dachsolar, Parkflächen-PV und Windenergie liefern außerdem nicht dieselbe Strommenge zur selben Zeit. Sie sind keine beliebig austauschbaren Bausteine.

Aber genau daraus folgt keine Freikarte für den Wald. Es folgt eine Pflicht zur nachvollziehbaren Alternativenprüfung:

  • Kann eine alte Anlage durch Repowering mehr Strom liefern?
  • Gibt es geeignete Industrie- oder Gewerbestandorte in Verbrauchsnähe?
  • Können Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen und versiegelten Flächen sowie Speicher den lokalen Flächendruck verringern?
  • Welche Waldfläche soll dauerhaft und welche nur vorübergehend beansprucht werden?
  • Welche Zuwegung, Kabeltrasse und Kranfläche kommt zusätzlich zum Fundament hinzu?
  • Welche Arten, Böden, Wasserräume und Brandrisiken sind betroffen?
  • Wer kontrolliert Ausgleich, Rückbau und tatsächliche Wiederbewaldung?

Wer diese Fragen sauber beantwortet, stärkt die Energiewende. Wer sie wegwischt, produziert den Widerstand gegen sie selbst.

Schlechte Standortpolitik beschädigt die Akzeptanz

Wenn Anwohner sehen, dass für ein Windprojekt Bäume fallen, während einige Kilometer weiter ein Gewerbegebiet nicht einmal nachvollziehbar geprüft wurde, werden sie skeptisch. Das ist nicht automatisch Verweigerungshaltung. Es kann eine logische Reaktion auf eine nicht erklärte Standortentscheidung sein.

Genauso falsch wäre es allerdings, jeden Windstandort im Wald als großflächigen Kahlschlag darzustellen. Die konkrete dauerhaft gerodete Fläche, zeitweise Montageflächen, Zuwegungen und spätere Wiederaufforstung müssen für jedes Projekt einzeln belegt werden. Pauschale Bilder helfen weder dem Wald noch der Wahrheit.

Meine Kritik richtet sich deshalb nicht gegen Windenergie, sondern gegen eine Politik, die ihre Abwägungen zu oft hinter Verfahren, Ausnahmen und grünen Etiketten versteckt. Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen muss erklären, wie Waldschutz, Industrieflächen, Regionalplanung und schneller Ausbau praktisch zusammenpassen. Ein Hinweis auf Ausbauziele ersetzt keine Standortbegründung.

Das gilt auch für die Bundespolitik. Im Beitrag „Merz träumt vom Fusionsreaktor – und bremst die Energie, die längst funktioniert“ habe ich beschrieben, warum Kernfusion kein Vorwand sein darf, verfügbare erneuerbare Technik kleinzureden. Umgekehrt darf der notwendige Ausbau der Windenergie nicht zum Vorwand werden, die ökologische Qualität eines konkreten Standorts nicht mehr zu prüfen.

Meine Position bleibt

Ich bin klar für den Ausbau der Erneuerbaren. Ich bin ebenso klar dafür, Wald, Wasserhaushalt, Böden und Artenvielfalt nicht als kostenlose Restfläche zu behandeln.

Der Brand im Nationalpark Eifel und das Feuer im Hohen Venn sind kein Beweis gegen Windkraft. Sie sind eine Warnung gegen politische Bequemlichkeit. Wer in einen Wald eingreift, muss zeigen, warum dieser Standort nötig ist, welche Alternativen geprüft wurden und wie Schäden begrenzt werden.

Das grüne Etikett entbindet kein Projekt von dieser Begründung. Gerade eine glaubwürdige Energiewende muss sie liefern.

Weiterführende Texte auf diesem Blog

Quellen

  • Radio Euskirchen, „Waldbrand im Nationalpark Eifel bei Mechernich-Voißel“: https://www.radioeuskirchen.de/artikel/waldbrand-im-nationalpark-eifel-bei-mechernich-voissel-2719501
  • Stadt Mechernich, „Waldbrand bei Voißel unter Kontrolle“: https://www.mechernich.de/detail/waldbrand-bei-voissel-unter-kontrolle
  • Münstereifelchen, Lageaktualisierung unter Bezug auf den Kreis Euskirchen: https://xn--mnstereifelchen-zvb.de/lageaktualisierung-wald-und-vegetationsbraende-waldbraende-in-der-region/
  • Bundesverband WindEnergie, „Industrie- und Gewerbegebiete für Windenergienutzung öffnen“: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/industrie-und-gewerbegebiete-fuer-windenergienutzung-oeffnen/
  • BWE, Forderungskatalog zum Windgipfel: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/04-politische-arbeit/01-gesetzgebung/20230313_BWE_Forderungskatalog_zum_Windgipfel_2022.pdf
  • Windkraft-Journal, „Industrie- und Gewerbegebiete endlich für erneuerbare Energien nutzen“: https://www.windkraft-journal.de/2021/09/07/industrie-und-gewerbegebiete-endlich-fuer-erneuerbare-energien-nutzen/166193
  • BWE, „Netz muss schneller und digitaler werden“: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/netz-muss-schneller-und-digitaler-werden-beschleunigungsagenda-jetzt-umsetzen/
  • Caeli Wind, „Der ideale Standort für Windkraftanlagen“: https://www.caeli-wind.de/ratgeber/detailseite/der-ideale-standort-fuer-windkraftanlagen
  • Landesplanungsgesetz NRW, § 36a, amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/15082025-landesplanungsgesetz-nordrhein-westfalen/
  • Land NRW, „Verlängerung des § 36a LPlG um weitere sechs Monate“: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verlaengerung-des-ss-36a-lplg-um-weitere-sechs-monate
  • LEE NRW, Einordnung zu § 36a LPlG: https://www.lee-nrw.de/blog/windenergiemoratorium-in-36a-lplg-nrw-wer-ist-betroffen/
  • NRW.Energy4Climate, „Flächen für Windenergieanlagen“: https://www.energy4climate.nrw/erneuerbare-energien-in-nrw/windenergie/flaechen-fuer-windkraftanlagen

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