Digitale Gatekeeper im Wohnungsmarkt

# Wohnraum gegen Daten

## Wie digitale Gatekeeper den Immobilienmarkt kontrollieren – und warum wir das nicht akzeptieren dürfen

Früher benötigte man für eine Wohnungsbesichtigung eine Telefonnummer.

Heute benötigt man ein Benutzerkonto.

Name, Mailadresse, Profil, Zustimmung zu Bedingungen – und am besten noch die dauerhafte Registrierung in einem Portal, das man nie nutzen wollte.

Das wird uns als „Effizienz“ verkauft.
In Wahrheit ist es der nächste Schritt in einer Entwicklung, bei der existenzielle Lebensbereiche digital kanalisiert werden.

Wohnraum ist kein Streamingdienst.
Er ist kein Social-Media-Zugang.
Und er darf nicht zur Eintrittskarte in eine Plattformökonomie werden.

# Der konkrete Fall – und das Muster dahinter

Ich wollte eine Wohnung besichtigen.
Die Antwort: Registrierung erforderlich.

Zwei Anbieter – unter anderem Immomio sowie ohne-makler – stellen Eigentümern Termin-Tools zur Verfügung.

Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort:

> „Es besteht kein Zwang. Der Eigentümer kann Termine auch individuell vereinbaren.“

Formal richtig.
Praktisch irreführend.

Wenn Eigentümer aus organisatorischen Gründen das Tool nutzen – und das werden sie tun – wird die Registrierung faktisch Voraussetzung.

Theorie ist nicht Praxis.

# I. Juristische Einordnung

## Wo Effizienz auf Grundrechte trifft

### Datenminimierung – Art. 5 DSGVO

Für einen Besichtigungstermin braucht es:

* Name
* Kontaktmöglichkeit
* Termin

Keine dauerhafte Accountstruktur.
Keine Profilbildung.
Keine systematische Plattformbindung.

Der Grundsatz lautet:
So wenig Daten wie möglich.

Die Frage ist also nicht:
„Ist das bequem für die Plattform?“

Sondern:
„Ist es notwendig?“

### Freiwilligkeit – Art. 7 DSGVO

Eine Einwilligung ist nur freiwillig, wenn eine echte Alternative besteht.

In einem angespannten Wohnungsmarkt entsteht ein faktischer Druck:

Wer sich nicht registriert, riskiert, gar nicht berücksichtigt zu werden.

Freiwilligkeit unter strukturellem Marktdruck ist juristisch mindestens diskutabel.

### Marktstruktur & Gatekeeper-Problem

Wenn Plattformen zur zentralen Infrastruktur werden, entsteht eine neue Machtposition:

Sie kontrollieren Zugang, Sichtbarkeit und Kommunikationswege.

Der Digital Markets Act spricht von „Gatekeepern“.
Das Prinzip ist übertragbar:

Wer Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert Märkte.

Und Wohnraum ist kein Konsumgut.
Er ist Teil der Daseinsvorsorge.

# II. Wirtschaftliche Analyse

## Plattformökonomie im Mangelmarkt

Niemand arbeitet in diesem Markt altruistisch.

Plattformen monetarisieren:

* Sichtbarkeit
* Priorisierung
* Reichweite
* Daten

In einem entspannten Markt ist das Komfort.
In einem Mangelmarkt wird es Macht.

Wenn politische Fehlsteuerung Wohnraum verknappt, entsteht ein zweiter Markt:

Der Markt der Zugangsverwaltung.

Und genau dort setzen diese Tools an.

## Die stille Marktverengung

Was früher direkte Kommunikation war, läuft heute über Systeme.

* Eigentümer gewöhnen sich an Tools
* Suchende gewöhnen sich an Accounts
* Direkte Wege verschwinden

Kein Verbot.
Keine Schlagzeile.
Nur Gewöhnung.

Und Gewöhnung ist die effektivste Form von Machtverschiebung.

# III. Gesellschaftspolitischer Sprengstoff

## Wenn Grundbedürfnisse digital konditioniert werden

Das Problem ist größer als eine Wohnungsbesichtigung.

Wir erleben eine strukturelle Entwicklung:

Zugang wird an digitale Identität gekoppelt.

Heute Wohnung.
Morgen Kredit.
Übermorgen Sozialleistung.

Immer mit Account.
Immer mit Datenspur.
Immer mit Profil.

Die eigentliche Gefahr ist nicht Zwang.
Die eigentliche Gefahr ist Normalisierung.

Wenn es normal wird,
für jedes Grundbedürfnis ein Plattformprofil zu führen,
verlagert sich Macht dauerhaft.

Und Infrastruktur ist nie neutral.

# Unzensiert & Persönlich

Ich betreibe selbst digitale Infrastruktur.
Ich bin kein Technikverweigerer.

Aber ich verweigere mich Systemen,
die Grundbedürfnisse an Datensilos koppeln.

Meine Daten sind kein Eintrittsgeld.
Wohnraumsuche ist kein Abo-Modell.

Wenn der Markt nur noch über Plattformen funktioniert,
ist das keine Modernisierung –
es ist eine Verschiebung von Kontrolle.

Und genau hier sage ich:
Bis hierhin – und nicht weiter.

# Haltung statt Hormon

Man kann sich aufregen.
Oder man kann hinschauen.

Es geht nicht um Emotion.
Es geht um Struktur.

Wer Wohnraumzugang an Plattformregistrierung koppelt,
verändert Machtverhältnisse.

Und wenn wir das schweigend akzeptieren,
wird aus Bequemlichkeit Abhängigkeit.

Haltung bedeutet,
Effizienz nicht über Freiheit zu stellen.

Wohnraum darf kein Datenhandel werden.

# Infobox: Juristische Grundlagen

**Art. 5 DSGVO – Datenminimierung**
Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein.

**Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung**
Datenverarbeitung benötigt eine klare Rechtsgrundlage.

**Art. 7 DSGVO – Bedingungen für Einwilligung**
Einwilligungen müssen freiwillig erfolgen. Keine faktische Kopplung.

**Art. 7 Abs. 4 DSGVO – Kopplungsverbot**
Bei der Beurteilung der Freiwilligkeit ist zu berücksichtigen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer Einwilligung abhängig gemacht wird, die für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.

**Digital Markets Act (EU)**
Reguliert Gatekeeper-Strukturen bei marktbeherrschenden Plattformen.