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  • Fakekonten, DSA und Freirede: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

    Fakekonten, DSA und Freirede: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

    „Der Verfassungsschutz betreibt Tausende Fake-Kanäle.“ Diese Behauptung verbreitet sich derzeit zusammen mit zwei weiteren Erzählungen: Brüssel wolle über den Digital Services Act legale Meinungen unterdrücken, während Donald Trumps Regierung nun international die Meinungsfreiheit rette.

    Alle drei Themen berühren reale Machtfragen. Aber sie dürfen nicht zu einer einzigen Gewissheit zusammengeschnitten werden. Der Einsatz verdeckter Behördenkonten ist real. Die aktuell verbreiteten Berliner Zahlen sind bislang eine Medienangabe. Die US-Initiative ist ein Entwurf, keine beschlossene UN-Resolution. Und der DSA ist weder harmlos noch schlicht ein Verbot unbequemer Ansichten.

    Was über die Berliner Tarnkonten belegt ist

    Verfassungsschutzbehörden nutzen verdeckte Profile, um extremistische Strukturen in sozialen Netzwerken und geschlossenen Gruppen zu beobachten. Diese Methode war bereits Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Eine Berliner Anfrage von 2024 fragte etwa nach Auswahlkriterien, Interaktion und rechtlichen Grenzen solcher Accounts.

    Aktuell berichtet AUF1 unter Berufung auf eine Antwort der Berliner Innenverwaltung, 70 Beschäftigte betreuten 413 Accounts. Genannt werden Profile auf Instagram, Facebook, X, TikTok und Telegram. Die konkrete aktuelle Behördenantwort lag mir für diesen Beitrag nicht als unabhängig auswertbares amtliches Dokument vor.

    Deshalb gilt:

    • Der Einsatz verdeckter Accounts ist grundsätzlich belegt.
    • Die Zahlen 413 und 70 sind eine berichtete Angabe mit benannter, aber hier nicht vollständig geprüfter Primärquelle.
    • Die Hochrechnung auf „mehrere Tausend“ bundesweit ist nicht belegt.

    Berlin lässt sich nicht einfach mit sechzehn multiplizieren. Außerdem ist unklar, ob „Accounts“ aktive Profile, Testkonten, reservierte Legenden oder plattformübergreifende Identitäten meint. Ebenso offen ist, was „betreuen“ zeitlich und organisatorisch bedeutet.

    Wer seriös kritisieren will, muss diese Unsicherheit nennen. Sonst genügt eine falsche Hochrechnung, um die berechtigte Debatte über staatliche Täuschung insgesamt zu diskreditieren.

    Die demokratische Grenze: Beobachtung oder Einflussnahme

    Ein verdecktes Profil kann als Ermittlungswerkzeug notwendig sein. Ein Behördenkonto mit Klarnamen käme in geschlossene extremistische Gruppen kaum hinein. Daraus folgt aber kein Freibrief.

    Ein Account kann passiv lesen. Er kann aber auch Vertrauen aufbauen, Beiträge teilen, Menschen provozieren oder durch mehrere scheinbar unabhängige Stimmen eine Mehrheit vortäuschen. Genau hier verläuft die rote Linie.

    Staatliche Accounts dürfen keine politische Stimmung simulieren. Sie dürfen niemanden zu Straftaten drängen. Und aktive Kommunikation muss strenger freigegeben und kontrolliert werden als bloße Beobachtung.

    Vollständige öffentliche Transparenz ist bei laufenden Operationen unmöglich. Aber Parlamente könnten aggregierte Zahlen erhalten: aktive Profile, Plattformtypen, reine Beobachtung gegenüber Interaktion, Freigabestufen, beendete und beanstandete Maßnahmen. Das schützt Einsätze, ohne die Methode der demokratischen Kontrolle zu entziehen.

    Was der DSA tatsächlich macht

    Der Digital Services Act erklärt unliebsame Aussagen nicht pauschal für illegal. Was illegal ist, ergibt sich weiterhin aus europäischem und nationalem Recht. Der DSA verpflichtet Plattformen unter anderem zu Meldewegen, Begründungen bei Moderationsentscheidungen und Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Plattformen müssen systemische Risiken untersuchen – dazu zählen ausdrücklich Risiken für Meinungsfreiheit und Medienpluralismus.

    Trotzdem ist die Kritik an Übermoderation berechtigt. Vage Risikobegriffe, behördlicher Druck, automatische Filter und private Geschäftsbedingungen können dazu führen, dass Plattformen im Zweifel zu viel löschen. Für einen Konzern ist eine Löschung oft billiger als ein Rechtsstreit.

    Die richtige Forderung lautet daher nicht: Plattformen sollen gar nichts moderieren. Sie lautet: Legale Rede darf nicht aufgrund politischer Unbequemlichkeit verschwinden. Jede Löschung und Reichweitenbegrenzung braucht einen konkreten Grund, einen zugänglichen Einspruch und überprüfbare Daten über Fehlentscheidungen.

    Was Washington plant – und was nicht

    Sarah B. Rogers, US-Unterstaatssekretärin für Public Diplomacy, bestätigte am 16. Juli einen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung zur Meinungsfreiheit. Ihr Büro habe ihn am Rande von OECD-Gesprächen zirkuliert.

    Rogers sagt ausdrücklich, eine diplomatische Erklärung könne Gesetze wie den DSA nicht außer Kraft setzen und versuche dies auch nicht. Sie solle vielmehr gemeinsame Werte und Auslegungshinweise für amerikanische Kommunikationsunternehmen formulieren. Genannt werden der Schutz von Satire, Statistiken zu Kriminalität oder Massenmigration sowie gewaltfreier Kritik an Regierungspolitik.

    Das ist ein reales politisches Signal. Aber es ist bislang ein Entwurf. Es gibt keine nachgewiesene Liste von Unterzeichnern und keine verbindliche Rechtswirkung. Berichte über eine mögliche Präsentation im Umfeld der UN-Generalversammlung machen daraus noch keine „UN-Resolution“.

    Außerdem handeln die USA nicht ohne Eigeninteresse. Amerikanische Plattformkonzerne tragen die Kosten europäischer Regulierung. Der Schutz vor Übermoderation kann ein Grundrechtsanliegen und zugleich Wirtschaftspolitik sein. Umgekehrt verteidigt die EU nicht nur Verbraucher und Kinder, sondern auch ihre regulatorische Macht.

    Selbsthosting löst das Problem nicht allein

    Mastodon, Matrix und eigene Server verteilen Macht. Sie verhindern aber keine Tarnkonten. Ein offener Raum kann von Behörden, Parteien, Unternehmen oder Trollen gelesen werden. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Inhalte, nicht vor einem verdeckten Mitglied, das selbst mitliest.

    Eigene Infrastruktur bietet dennoch einen Vorteil: Communities können Moderationsregeln, Behördenanfragen und Einsprüche nachvollziehbar organisieren. Dazu gehören begrenzte Logs, dokumentierte Rollen, Vier-Augen-Freigaben und Transparenzberichte ohne Nutzerdaten.

    Ein Synapse-Admin darf nicht aus ähnlichen Loginzeiten auf eine Geheimdienstoperation schließen. Ein Mastodon-Moderator darf koordinierte Profile begrenzen, sollte aber technische Muster, Regelverstoß und Einspruch dokumentieren. Verdacht und Identitätsbehauptung bleiben verschiedene Dinge.

    Fünf Forderungen

    1. Aggregierte parlamentarische Transparenz über Zahl und Einsatzart staatlicher Tarnkonten.
    2. Klare Trennung zwischen Beobachtung, Interaktion und verdeckter Einflussnahme.
    3. Verbot staatlich erzeugter Scheinmehrheiten und provozierter Straftaten.
    4. Begründung, Einspruch und unabhängige Kontrolle bei Plattformlöschungen und Reichweitenbegrenzungen.
    5. Präzise Debatte: US-Entwurf nicht als fertiges Recht, Berliner Medienangabe nicht als bundesweiten Beweis verkaufen.

    Fazit

    Meinungsfreiheit schützt Kritik, Satire, Irrtum und scharfen Widerspruch. Sie schützt nicht staatliche Manipulation, die ihre eigene Urheberschaft verschleiert. Gleichzeitig befreit sie Kritiker nicht von der Pflicht, Behauptungen sauber zu belegen.

    Kein Akteur verdient einen Blankoscheck: nicht der Verfassungsschutz, nicht Brüssel, nicht Washington und nicht die Plattformkonzerne. Freiheit entsteht durch überprüfbare Grenzen der Macht – und durch eine Öffentlichkeit, die zwischen belegt, berichtet und hochgerechnet unterscheiden kann.

    Quellen

    1. Sarah B. Rogers, Erklärung zum Entwurf, 16. Juli 2026: https://x.com/UnderSecPD/status/2077836530316415168
    2. POLITICO Europe: https://www.politico.eu/article/trump-administration-will-push-un-free-speech-declaration-that-takes-aim-at-european-tech-regulation/
    3. Europäische Kommission, Digital Services Act: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act
    4. Abgeordnetenhaus Berlin, Anfrage S19-21010: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21010.pdf
    5. AUF1, Bericht zu 413 Accounts und 70 Beschäftigten: https://auf1.tv/eilt/unfassbar-berliner-verfassungsschutz-betreibt-413-fake-accounts-mit-70-mitarbeitern/

    Transparenz: Die aktuelle Behördenantwort mit den Zahlen 413 und 70 war nicht in einer unabhängig auswertbaren amtlichen Fassung verfügbar. Die bundesweite Hochrechnung wird nicht als Tatsache übernommen.

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  • Ist das Mutig den sozialen Netzwerken Stirn zu bieten oder doch Protektionismus & DSGVO?

    Ist das Mutig den sozialen Netzwerken Stirn zu bieten oder doch Protektionismus & DSGVO?

    Es ist lobenswert, dass Norwegen den großen Social-Media-Plattformen mit dem Ausspielen personalisierter Werbung entgegenwirkt, aber wir müssen uns fragen, ob diese Aktion wirklich effektiv ist. Bisher wurden noch keine ernsthaften Alternativen zu diesen Plattformen geschaffen, und ohne sie könnten wir uns in einer unerwünschten Position der Abhängigkeit von der Technologie des Silicon Valley befinden.

    Zwar kann es verlockend sein, sich gegen diese Tech-Riesen zu stellen und zu versuchen, den Datenschutz unserer Bürger zu schützen, aber es ist auch wichtig zu bedenken, dass wir auf ihre Innovationen und Technologien angewiesen sind. Im Vergleich zu den technologischen Kapazitäten dieser Unternehmen steht Europa noch am Anfang seiner digitalen Reise.

    Es scheint mir, dass die EU-Kommission und bestimmte Mitgliedstaaten gerne die Vorzüge dieser Technologien nutzen, aber gleichzeitig versuchen, sich von den Nachteilen und Verantwortlichkeiten zu distanzieren. Beispielsweise berufen sie sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um Privatsphäre und Datenkontrolle zu fördern, während sie gleichzeitig Gesetze wie die Chatkontrolle erlassen, die diese Privatsphäre potenziell untergraben.

    Ich befürchte, dass diese inkohärente Haltung zum digitalen Wandel sich letztlich als kontraproduktiv erweisen könnte. Indem sie versuchen, die Kontrolle über die digitale Landschaft zu behalten, könnten sie die technologische Entwicklung in Europa tatsächlich behindern und uns weiter in die Abhängigkeit von externen Technologieanbietern treiben.

    Am Ende bleibt die Frage, ob die Bürger bereit sind, diese Doppelmoral in Bezug auf Datenschutz und digitale Kontrolle zu akzeptieren. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung des digitalen Raums in unserem Leben ist es unerlässlich, dass wir diese Frage ernsthaft in Betracht ziehen und klare, kohärente und verantwortungsvolle politische Strategien für die Zukunft unserer digitalen Gesellschaft entwickeln!

    Wir sehen es expliziert in Deutschland wie mit Datenschutz und der Vorstellung wie von Lindner & seiner FDP damit umgegangen wird und Ihre Vorstellungen. Mein Fazit bis wir einigermaßen aufschließen könnten, wären mehr als 10 Jahre an Dauer und das mit sehr vielen Argumenten für das Für und Wider.

    Es wird spannend, wo die Reise hingeht.

    Reblog via Tomas Rudl

    Der norwegischen Datenschutzaufsicht ist der Geduldsfaden gerissen. Weil Meta anhaltend EU-Recht verletzt, untersagt die Behörde dem Werbekonzern das Ausspielen personalisierter Werbung – vorerst für drei Monate.

    Facebook und Instagram dürfen in Norwegen keine personalisierte Werbung mehr ausspielen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Rüdiger Wölk

    Meta darf auf seinen Online-Diensten Facebook und Instagram vorerst keine personalisierte Werbung für norwegische Nutzer:innen mehr ausspielen. Das gab heute die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet bekannt. Das Verbot greift ab Anfang August und gilt zunächst für drei Monate. Zwischenzeitlich soll Meta seine Dienste anpassen und weiter anhaltende Rechtsverletzungen abstellen, so die Datenschützer:innen.

    „Invasive kommerzielle Überwachung zu Marketingzwecken ist heute eines der größten Risiken für den Datenschutz im Internet“, erklärt die Behörde. Meta halte eine Unmenge an Daten von Norweger:innen vor, darunter auch sensible Daten. Viele Nutzer:innen würden jedoch nicht restlos verstehen, welcher „intrusiven Profilbildung“ sie ausgesetzt seien, wenn sie Metas Angebote nutzten, heißt es in der Anordnung der Behörde. Ihre Rechte müssten geschützt werden.

    Meta zunehmend unter Druck

    Der norwegische Vorstoß folgt auf eine Reihe von Gerichtsurteilen und Beschlüssen europäischer Datenschützer:innen, die allesamt am Geschäftsmodell von Meta sägen. Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Meta mit seiner Auslegung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen EU-Recht verstoßen hat. Zuvor hatte die irische Datenschutzbehörde, nach einer Intervention des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB), eine satte Millionenstrafe über Meta verhängt, weil das Unternehmen die DSGVO verletzt hat.

    Trotz alledem hat Meta seine Praxis seither nicht merklich geändert – so begründet das US-Unternehmen etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten neuerdings mit einem „berechtigten Interesse“, anstatt sich rechtskonform eine informierte Einwilligung abzuholen. Offenkundig hat der Konzern mit seiner Verschleppungstaktik die Geduld der norwegischen Datenschützer:innen überstrapaziert. Das anhaltende Ignorieren der irischen Auflagen würde nach „sofortigen Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten“ betroffener europäischer Bürger:innen verlangen, heißt es in der Anordnung. Norwegen ist zwar nicht EU-Mitglied, die DSGVO gilt für das Land im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aber dennoch.

    Indes verbietet Datatilsynet weder Facebook noch Instagram, genausowenig personalisierte Werbung an sich. So stehe es Meta frei, beispielsweise Informationen wie Geschlecht, Alter oder Wohnsitz für Targeting zu verwenden, die die Nutzer:innen etwa in ihre Biographie auf dem jeweiligen Meta-Dienst eingetragen haben. Auch Tracking von Nutzer:innen und weitergehende Personalisierung der Werbeeinblendungen ist möglich, betont die Behörde – allerdings nur mit einer informierten Einwilligung, die ihren Namen auch verdient.

    Meta beklagt Rechtsunsicherheit

    Meta macht die aus seiner Sicht undurchschaubare Rechtslage für die ständigen Rechtsverletzungen verantwortlich. „Die Debatte um die Rechtsgrundlagen wird schon seit Längerem geführt, Unternehmen sind in diesem Bereich nach wie vor mit mangelnder Rechtssicherheit konfrontiert“, schreibt eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage. Man arbeite konstruktiv mit der irischen Datenschutzbehörde zusammen. Die Entscheidung der norwegischen Aufsicht werde nun geprüft, unmittelbare Auswirkungen auf Metas Dienste habe sie nicht, so die Sprecherin.

    Grundsätzlich ist die irische Datenschutzbehörde für die Aufsicht von Meta zuständig, da das Unternehmen dort seinen europäischen Sitz unterhält. Allerdings können nationale Behörden wie jene in Norwegen in Notfällen temporär eigene Maßnahmen ergreifen. Datatilsynet sieht die Bedingungen dazu erfüllt: „Wenn wir jetzt nicht eingreifen, würden die Datenschutzrechte der Mehrheit der Norweger:innen auf unbestimmte Zeit verletzt“, argumentiert die Behörde.

    Die auf Datenschutz spezialisierte Nichtregierungsorganisation NOYB (None Of Your Business) hält die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde für „spannend“. „Sie scheint ein klarer Versuch zu sein, die irische Datenschutzbehörde zu umgehen“, heißt es in einer ersten Reaktion der NGO. Fünf Jahre nach der Beschwerde von NOYB, die als Ausgangspunkt der Auseinandersetzung gilt, habe die irische Datenschutzbehörde ihre eigene Entscheidung gegen Meta immer noch nicht durchgesetzt, so der NOYB-Programmdirektor Romain Robert.

    Nach dem Sommer könnte die Angelegenheit dem Europäischen Datenschutzausschuss vorgelegt werden, kündigt Datatilsynet an. Der Ausschuss, in dem die europäischen Datenschutzbehörden versammelt sind, könnte das personalisierte Werbeverbot nach Ablauf der drei Monate verlängern. Zudem drohen die norwegischen Datenschützer:innen dem Meta-Konzern eine Geldbuße von bis zu einer Million Kronen (knapp 89.000 Euro) täglich an, sollte sich das Unternehmen nicht an die Vorgaben halten. Meta kann sich gegen die Entscheidung vor einem Bezirksgericht in Oslo wehren.


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