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  • Fakekonten, DSA und Freirede: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

    Fakekonten, DSA und Freirede: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

    „Der Verfassungsschutz betreibt Tausende Fake-Kanäle.“ Diese Behauptung verbreitet sich derzeit zusammen mit zwei weiteren Erzählungen: Brüssel wolle über den Digital Services Act legale Meinungen unterdrücken, während Donald Trumps Regierung nun international die Meinungsfreiheit rette.

    Alle drei Themen berühren reale Machtfragen. Aber sie dürfen nicht zu einer einzigen Gewissheit zusammengeschnitten werden. Der Einsatz verdeckter Behördenkonten ist real. Die aktuell verbreiteten Berliner Zahlen sind bislang eine Medienangabe. Die US-Initiative ist ein Entwurf, keine beschlossene UN-Resolution. Und der DSA ist weder harmlos noch schlicht ein Verbot unbequemer Ansichten.

    Was über die Berliner Tarnkonten belegt ist

    Verfassungsschutzbehörden nutzen verdeckte Profile, um extremistische Strukturen in sozialen Netzwerken und geschlossenen Gruppen zu beobachten. Diese Methode war bereits Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Eine Berliner Anfrage von 2024 fragte etwa nach Auswahlkriterien, Interaktion und rechtlichen Grenzen solcher Accounts.

    Aktuell berichtet AUF1 unter Berufung auf eine Antwort der Berliner Innenverwaltung, 70 Beschäftigte betreuten 413 Accounts. Genannt werden Profile auf Instagram, Facebook, X, TikTok und Telegram. Die konkrete aktuelle Behördenantwort lag mir für diesen Beitrag nicht als unabhängig auswertbares amtliches Dokument vor.

    Deshalb gilt:

    • Der Einsatz verdeckter Accounts ist grundsätzlich belegt.
    • Die Zahlen 413 und 70 sind eine berichtete Angabe mit benannter, aber hier nicht vollständig geprüfter Primärquelle.
    • Die Hochrechnung auf „mehrere Tausend“ bundesweit ist nicht belegt.

    Berlin lässt sich nicht einfach mit sechzehn multiplizieren. Außerdem ist unklar, ob „Accounts“ aktive Profile, Testkonten, reservierte Legenden oder plattformübergreifende Identitäten meint. Ebenso offen ist, was „betreuen“ zeitlich und organisatorisch bedeutet.

    Wer seriös kritisieren will, muss diese Unsicherheit nennen. Sonst genügt eine falsche Hochrechnung, um die berechtigte Debatte über staatliche Täuschung insgesamt zu diskreditieren.

    Die demokratische Grenze: Beobachtung oder Einflussnahme

    Ein verdecktes Profil kann als Ermittlungswerkzeug notwendig sein. Ein Behördenkonto mit Klarnamen käme in geschlossene extremistische Gruppen kaum hinein. Daraus folgt aber kein Freibrief.

    Ein Account kann passiv lesen. Er kann aber auch Vertrauen aufbauen, Beiträge teilen, Menschen provozieren oder durch mehrere scheinbar unabhängige Stimmen eine Mehrheit vortäuschen. Genau hier verläuft die rote Linie.

    Staatliche Accounts dürfen keine politische Stimmung simulieren. Sie dürfen niemanden zu Straftaten drängen. Und aktive Kommunikation muss strenger freigegeben und kontrolliert werden als bloße Beobachtung.

    Vollständige öffentliche Transparenz ist bei laufenden Operationen unmöglich. Aber Parlamente könnten aggregierte Zahlen erhalten: aktive Profile, Plattformtypen, reine Beobachtung gegenüber Interaktion, Freigabestufen, beendete und beanstandete Maßnahmen. Das schützt Einsätze, ohne die Methode der demokratischen Kontrolle zu entziehen.

    Was der DSA tatsächlich macht

    Der Digital Services Act erklärt unliebsame Aussagen nicht pauschal für illegal. Was illegal ist, ergibt sich weiterhin aus europäischem und nationalem Recht. Der DSA verpflichtet Plattformen unter anderem zu Meldewegen, Begründungen bei Moderationsentscheidungen und Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Plattformen müssen systemische Risiken untersuchen – dazu zählen ausdrücklich Risiken für Meinungsfreiheit und Medienpluralismus.

    Trotzdem ist die Kritik an Übermoderation berechtigt. Vage Risikobegriffe, behördlicher Druck, automatische Filter und private Geschäftsbedingungen können dazu führen, dass Plattformen im Zweifel zu viel löschen. Für einen Konzern ist eine Löschung oft billiger als ein Rechtsstreit.

    Die richtige Forderung lautet daher nicht: Plattformen sollen gar nichts moderieren. Sie lautet: Legale Rede darf nicht aufgrund politischer Unbequemlichkeit verschwinden. Jede Löschung und Reichweitenbegrenzung braucht einen konkreten Grund, einen zugänglichen Einspruch und überprüfbare Daten über Fehlentscheidungen.

    Was Washington plant – und was nicht

    Sarah B. Rogers, US-Unterstaatssekretärin für Public Diplomacy, bestätigte am 16. Juli einen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung zur Meinungsfreiheit. Ihr Büro habe ihn am Rande von OECD-Gesprächen zirkuliert.

    Rogers sagt ausdrücklich, eine diplomatische Erklärung könne Gesetze wie den DSA nicht außer Kraft setzen und versuche dies auch nicht. Sie solle vielmehr gemeinsame Werte und Auslegungshinweise für amerikanische Kommunikationsunternehmen formulieren. Genannt werden der Schutz von Satire, Statistiken zu Kriminalität oder Massenmigration sowie gewaltfreier Kritik an Regierungspolitik.

    Das ist ein reales politisches Signal. Aber es ist bislang ein Entwurf. Es gibt keine nachgewiesene Liste von Unterzeichnern und keine verbindliche Rechtswirkung. Berichte über eine mögliche Präsentation im Umfeld der UN-Generalversammlung machen daraus noch keine „UN-Resolution“.

    Außerdem handeln die USA nicht ohne Eigeninteresse. Amerikanische Plattformkonzerne tragen die Kosten europäischer Regulierung. Der Schutz vor Übermoderation kann ein Grundrechtsanliegen und zugleich Wirtschaftspolitik sein. Umgekehrt verteidigt die EU nicht nur Verbraucher und Kinder, sondern auch ihre regulatorische Macht.

    Selbsthosting löst das Problem nicht allein

    Mastodon, Matrix und eigene Server verteilen Macht. Sie verhindern aber keine Tarnkonten. Ein offener Raum kann von Behörden, Parteien, Unternehmen oder Trollen gelesen werden. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Inhalte, nicht vor einem verdeckten Mitglied, das selbst mitliest.

    Eigene Infrastruktur bietet dennoch einen Vorteil: Communities können Moderationsregeln, Behördenanfragen und Einsprüche nachvollziehbar organisieren. Dazu gehören begrenzte Logs, dokumentierte Rollen, Vier-Augen-Freigaben und Transparenzberichte ohne Nutzerdaten.

    Ein Synapse-Admin darf nicht aus ähnlichen Loginzeiten auf eine Geheimdienstoperation schließen. Ein Mastodon-Moderator darf koordinierte Profile begrenzen, sollte aber technische Muster, Regelverstoß und Einspruch dokumentieren. Verdacht und Identitätsbehauptung bleiben verschiedene Dinge.

    Fünf Forderungen

    1. Aggregierte parlamentarische Transparenz über Zahl und Einsatzart staatlicher Tarnkonten.
    2. Klare Trennung zwischen Beobachtung, Interaktion und verdeckter Einflussnahme.
    3. Verbot staatlich erzeugter Scheinmehrheiten und provozierter Straftaten.
    4. Begründung, Einspruch und unabhängige Kontrolle bei Plattformlöschungen und Reichweitenbegrenzungen.
    5. Präzise Debatte: US-Entwurf nicht als fertiges Recht, Berliner Medienangabe nicht als bundesweiten Beweis verkaufen.

    Fazit

    Meinungsfreiheit schützt Kritik, Satire, Irrtum und scharfen Widerspruch. Sie schützt nicht staatliche Manipulation, die ihre eigene Urheberschaft verschleiert. Gleichzeitig befreit sie Kritiker nicht von der Pflicht, Behauptungen sauber zu belegen.

    Kein Akteur verdient einen Blankoscheck: nicht der Verfassungsschutz, nicht Brüssel, nicht Washington und nicht die Plattformkonzerne. Freiheit entsteht durch überprüfbare Grenzen der Macht – und durch eine Öffentlichkeit, die zwischen belegt, berichtet und hochgerechnet unterscheiden kann.

    Quellen

    1. Sarah B. Rogers, Erklärung zum Entwurf, 16. Juli 2026: https://x.com/UnderSecPD/status/2077836530316415168
    2. POLITICO Europe: https://www.politico.eu/article/trump-administration-will-push-un-free-speech-declaration-that-takes-aim-at-european-tech-regulation/
    3. Europäische Kommission, Digital Services Act: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act
    4. Abgeordnetenhaus Berlin, Anfrage S19-21010: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21010.pdf
    5. AUF1, Bericht zu 413 Accounts und 70 Beschäftigten: https://auf1.tv/eilt/unfassbar-berliner-verfassungsschutz-betreibt-413-fake-accounts-mit-70-mitarbeitern/

    Transparenz: Die aktuelle Behördenantwort mit den Zahlen 413 und 70 war nicht in einer unabhängig auswertbaren amtlichen Fassung verfügbar. Die bundesweite Hochrechnung wird nicht als Tatsache übernommen.

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  • „Die Gefahren der EU-Chatkontrolle: Wie Ursula von der Leyen und Ashton Kutcher unsere Freiheiten bedrohen“

    „Die Gefahren der EU-Chatkontrolle: Wie Ursula von der Leyen und Ashton Kutcher unsere Freiheiten bedrohen“

    Es besteht der dringende Verdacht, dass es dabei nicht nur um den Schutz von Kindern geht, sondern auch um finanzielle Interessen Kutchers und der Stiftung Thorn, deren Vorsitzender er bis vor Kurzem war.

    Kutcher wurde mit Investments in verschiedene Technologiefirmen und Restaurantketten reich, ihm wird ein Vermögen von mehr als 200 Millionen Dollar zugeschrieben. Außerdem hat er 2009 zusammen mit seiner damaligen Frau, der Schauspielerin Demi Moore, eine Organisation gegründet, die sexuelle Ausbeutung von Kindern bekämpfen will. Diese Stiftung, die heute Thorn heißt, spielt eine wesentliche Rolle bei den Plänen der EU-Kommission.

    In der Lobbydatenbank der EU ist Thorn als gemeinnützige Organisation registriert, gleichzeitig aber vermarktet sie auf künstlicher Intelligenz basierende Analysewerkzeuge. Seit 2018 hat das US-Ministerium für Heimatschutz beispielsweise Softwarelizenzen von Thorn für insgesamt 4,3 Millionen Dollar gekauft. Thorn verkauft sein KI-basiertes Werkzeug namens Safer, mit dem sich Missbrauchsbilder erkennen lassen sollen, auch an Plattformen wie Vimeo oder Imgur.

    Kutcher musste kürzlich von seiner Vorstandsrolle bei Thorn zurücktreten, nachdem bekannt geworden war, dass er Unterstützungsbriefe für seinen Schauspielerkollegen und Freund Danny Masterson geschrieben hatte. Masterson ist im September wegen zweifacher Vergewaltigung zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden, und Kutcher hatte zuvor an den Richter appelliert und Masterson dabei als „herausragendes Vorbild und Freund“ und als „außergewöhnliche ältere Bruderfigur“ bezeichnet. Für jemanden, der öffentlich gegen sexualisierte Gewalt kämpft, ist das keine gute PR.

    Doch jetzt führen andere seine PR weiter und es kommen viele weitere hinzu. Kutcher selbst mag weg sein, Thorn und die Kampagne für Chatkontrolle sind es nicht. Und sie sind nicht die Einzigen, die für die neuen EU-Gesetze lobbyieren.
    Neben Kutcher und ihr hat eine weitere Person an dem virtuellen Treffen teilgenommen, wie Dokumente aus dem Lobbyregister der EU zeigen: der Vorsitzende einer Organisation namens WeProtect Global Alliance. Anders als Kutcher arbeitet WeProtect im Hintergrund und ist öffentlich weniger bekannt, nichtsdestotrotz hat WeProtect sehr einflussreiche Mitglieder, wie noch zu sehen sein wird.
    Ursula von der Leyen war auch nicht die einzige hochrangige EU-Politikerin, die von Thorn und WeProtect kontaktiert wurde. Vor allem die Schwedin Ylva Johansson, die für Inneres und Sicherheit zuständige EU-Kommissarin und ihre Kommissionsabteilung, sind Ziel der Lobbybemühungen. Aber die Kommissionspräsidentin war eine der Ersten, die in die Lobbykampagne einbezogen wurde. Möglicherweise, weil das Thema nicht neu ist für Ursula von der Leyen. Als deutsche Familienministerin forderte sie 2009 sogenannte Internetsperren, um Missbrauchsdarstellungen zu bekämpfen. Technisch taugte der Vorschlag wenig, trotzdem kämpfte von der Leyen damals mit allen Mitteln dafür. Immer wieder richtete sie emotionale Appelle an die Öffentlichkeit, sprach dabei von zerfetzten Kinderseelen und Kinderkörpern. Sie ließ sogar auf einer Pressekonferenz entsprechende Darstellungen zeigen – und wurde dafür wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt, haften aber blieb der Spitzname, mit dem ihre Kritiker und Kritikerinnen sie bezeichneten: Zensursula.
    Jetzt war wieder einmal die Ratsabstimmung, die durch Deutschland Torpetiert worden ist. Ganz genau durch unseren Bundesminister der Justiz Marco Buschmann.
    es gibt ausnahmsweise mal gute Nachrichten: Die Ratsabstimmung für die Chatkontrolle wurde verschoben, weil es keine Einigkeit für das anlasslose Durchsuchen von Smartphones gibt. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Sache ist noch lange nicht vom Tisch. Es kommt jetzt auch darauf an, dass die Bundesregierung und andere Mitgliedstaaten nicht noch einen faulen Kompromiss im EU-Ministerrat eingehen.
    „Chatkontrolle“ Verhandlungen für die umstrittene EU-Verordnung in der Schlussphase vorerst sind. Spannend war über die letzten zwei Jahre zu sehen, wie das Thema, das mittlerweile überall zu lesen ist und angetrieben von netzpolitik.org erst in der absoluten Nische war und nur als Nebenschauplatz berichtet wurde, nun medial wirklich groß geworden ist und mittlerweile auf eine unglaublich breite Ablehnung stößt.

    Gleichzeitig hat das Thema im Gegensatz zu den EU-Urheberrechtsprotesten von 2019 kein Momentum gewonnen, sodass Leute dagegen in größeren Zahlen auf die Straßen gehen. Momentum durch die Medaille Aufladung und heutigen Zeitungen und Medien, das manchmal in einer normalen Tageszeitung mittlerweile auftaucht und ein anderes Mal wieder in einer weiteren Tageszeitung. Sodas es sich virale sehr gut verbreitet hat. Dennoch: Dieses Mal könnte die breite Ablehnung ein weiterer Grund dafür gewesen sein und die unermüdliche Arbeit von Bürgerrechtsorganisationen in ganz Europa auch ohne den Druck von der Straße ausreichen, um das Schlimmste zu verhindern.
    Zumal wenn man sich darüber im Klaren ist, dass die FDP in Deutschland in der Versenkung verschwinden wird. Da unser Justizminister Marco Buschmann dieser Partei angehört. Und Sie in der Ampel also mit SPD und Grünen kein großes Vertrauen beim Bürger haben. Daher ist das ganze sehr passend in dem Fall alles an Konstellationen zusammen getroffen. Des Weiteren dürfen wir froh sein, dass es so fällt. Denn wäre die CDU/ CSU in Regierungsverantwortung, wäre es wahrscheinlich durchgewunken worden.
    Und wie wir alle wissen, sind im nächsten Jahr die Europawahlen. Von daher müsste unsere Flinten-Uschi oder ihr weiterer Spitzname Zensurursula sich sehr anstrengen, um das dennoch umzusetzen, zu können. Um angeblich das rein für die Kindersicherheit umsetzen zu können. Man darf gespannt sein, wie viel Lobbyisten Besuch sie noch bekommt und wie viel Daten da noch dabei auf Ihrem Handy an SMS daten verloren gehen.

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    netzpolitik.org