Wenn Meinungsfreiheit erst beim Anwalt beginnt, ist sie für viele Bürger längst verloren

## Nachtrag zu Solmecke, Ben Ungeskriptet und dem betreuten Denken

Jetzt hat sich also auch Prof. Christian Solmecke von WBS Legal in den Fall Ben Ungeskriptet eingeschaltet.

Und genau daran sieht man wieder sehr schön, wie dieses Land inzwischen tickt.

Da wird juristisch sauber herumdefiniert, ob Ben nun Journalist ist oder nicht. Da wird erklärt, was Zensur im engen Sinne bedeutet. Da wird betont, dass die staatsfern organisiert seien. Da wird Paragraph 19 ausgepackt, journalistische Sorgfaltspflicht erklärt und alles schön in juristische Schubladen sortiert.

Kann man machen.

Aber genau das ist für mich nicht der Kern.

Der Kern ist nicht nur die Frage, ob Ben nach dem Medienstaatsvertrag als journalistisch-redaktionelles Angebot gilt.

Der Kern ist die Frage:

Was passiert mit freien Formaten, wenn eine Landesmedienanstalt nach einem politischen Interview mit Behördenbriefkopf anklopft und sagt: Prüfe dein Angebot, ordne nach, ändere, begründe — und übrigens bitte auch dein gesamtes bisheriges Angebot?

Das ist der Punkt.

Nicht jeder Druck sieht aus wie klassische Zensur.

Nicht jeder Eingriff kommt als Verbot.

Nicht jede Einschüchterung beginnt mit einer Sperrung.

Manchmal reicht ein offizielles Schreiben.
Ein Briefkopf.
Ein Aktenzeichen.
Eine Frist.
Eine Prüfaufforderung.
Ein Hinweis auf Pflichten.
Und am Ende die unausgesprochene Botschaft: Pass künftig besser auf, wen du einlädst und was du stehen lässt.

Solmecke sagt sinngemäß: Zensur sei streng juristisch nur Vorabkontrolle, nicht nachträgliche Prüfung.

Ja, mag sein.

Aber dann frage ich zurück:

Wenn nachträgliche Behördenkontrolle dazu führt, dass freie Podcaster, Blogger und YouTuber künftig aus Angst vor Post von der Medienaufsicht vorsichtiger werden, ist das dann freiheitlich unproblematisch?

Natürlich nicht.

Das nennt man Einschüchterungswirkung. Genau dieser „Chilling Effect“ ist doch der entscheidende Punkt.

Und diesen Punkt kann man nicht einfach wegdefinieren, nur weil man das Wort Zensur eng auslegt.

## Ben ist nicht das eigentliche Ziel — das Signal ist das eigentliche Problem

Natürlich kann man Björn Höcke kritisieren.

Natürlich kann man jede Aussage im Interview prüfen.

Natürlich kann man sagen, dass die Aussage zur SA-Parole falsch war und eingeordnet gehört hätte.

Aber darum allein geht es nicht.

Es geht darum, was dieser Vorgang für alle anderen bedeutet.

Für kleine Podcaster.
Für freie Blogger.
Für Bürgerjournalisten.
Für Leute wie mich.
Für alle, die keinen großen Verlag, keine Rechtsabteilung und kein öffentlich-rechtliches Schutzschild hinter sich haben.

Wenn Ben mit Millionenreichweite schon so einen Behördenbrief bekommt, was passiert dann erst mit kleineren Formaten?

Die großen Medienhäuser können Anwälte bezahlen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben ganze Apparate.
Die großen Plattformen haben Compliance-Abteilungen.
Aber der kleine Blogger? Der kleine Podcaster? Der Bürger, der auf seinem eigenen Blog schreibt?

Der überlegt sich beim nächsten Mal zweimal, ob er überhaupt noch etwas veröffentlicht.

Und genau da liegt die Gefahr.

Meinungsfreiheit darf nicht erst dort beginnen, wo man sich einen Anwalt leisten kann.

## „Der Meinungsfreiheit verpflichtet“ — was für ein Hohn

Besonders bitter ist ja der Satz der Landesmedienanstalt NRW:

„Der Meinungsfreiheit verpflichtet.“

Was für ein Hohn, wenn gleichzeitig freie Formate Post bekommen, weil sie ein langes Gespräch angeblich nicht sauber genug eingeordnet haben.

Natürlich braucht es journalistische Standards.

Aber wer entscheidet am Ende, wann ein Interview genug eingeordnet wurde?

Wer entscheidet, wann ein Gast zu lange reden durfte?

Wer entscheidet, wann ein Moderator hätte eingreifen müssen?

Wer entscheidet, wann ein freies Gespräch nicht mehr frei genug oder zu frei war?

Wenn diese Grenze von Behörden gezogen wird, dann wird es gefährlich.

Denn dann geht es nicht mehr nur um Sorgfalt.

Dann geht es um Kontrolle über Gesprächsformate.

Und genau das ist der autoritäre Kern.

## Solmeckes juristische Entschärfung überzeugt mich politisch nicht

Solmecke sagt: Die Landesmedienanstalten seien staatsfern.

Mag juristisch so gebaut sein.

Aber für den Bürger draußen zählt nicht nur die Organisationsform auf Papier. Für den Bürger zählt, wie es wirkt und was es bewirkt.

Wenn eine Medienaufsicht mit gesetzlicher Grundlage in Inhalte eingreift, Hinweise verschickt und nachträgliche Prüfungen verlangt, dann fühlt sich das für viele nicht nach freiem Diskurs an.

Dann fühlt es sich nach Staat im Nacken an.

Und da hilft es wenig, wenn ein Medienrechtsanwalt sagt: Das sei technisch gesehen keine Zensur.

Denn der normale Bürger merkt nicht die juristische Haarspalterei.

Er merkt die Wirkung.

Er merkt:

Da ist ein freies Format.
Da ist ein unbequemes Interview.
Da ist ein politisch brisantes Thema.
Da kommt eine Aufsicht.
Da kommt ein Schreiben.
Da kommt Druck.

Und genau das reicht schon, um viele kleinere Stimmen leiser zu machen.

## Es geht um ein größeres Muster

Dieser Fall steht nicht allein.

Wir sehen dasselbe Muster beim Informationsfreiheitsgesetz.

Bürger sollen künftig schwerer fragen können. Mehr Begründung, mehr Kosten, mehr Schwärzung, weniger Transparenz.

Wir sehen dasselbe Muster beim Digital Services Act.

Mehr Plattformaufsicht, mehr Meldewege, mehr Risikoprüfung, mehr Regulierung über Sichtbarkeit.

Wir sehen dasselbe Muster bei Chatkontrolle.

Wieder Kinderschutz als moralischer Generalschlüssel für Eingriffe in private Kommunikation.

Wir sehen dasselbe Muster bei Landesmedienanstalten.

Wieder Verantwortung, Sorgfalt und Schutz als Begründung für Kontrolle über freie Formate.

Immer klingt es vernünftig.

Immer gibt es ein echtes Problem.

Aber immer landet es beim Bürger:

vorsichtiger sprechen,
vorsichtiger fragen,
vorsichtiger senden,
vorsichtiger interviewen,
vorsichtiger schreiben.

Das ist nicht meine Vorstellung von Meinungsfreiheit, sondern ein politisches System!

## Mein Punkt an Solmecke

Herr Prof. Solmecke, Sie können das alles juristisch sauber einordnen. Sie können sagen, Zensur sei es erst bei Vorabkontrolle. Sie können sagen, Ben sei möglicherweise journalistisch-redaktionell tätig. Sie können sagen, § 19 Medienstaatsvertrag greife wahrscheinlich.

Alles geschenkt.

Aber dann beantworten Sie bitte auch die politische Grundfrage:

Was macht das mit einer freien Gesellschaft, wenn freie Gesprächsformate nachträglich durch Medienaufsicht unter Druck geraten?

Was macht das mit kleinen Podcastern und Bloggern, die keine Kanzlei bezahlen können?

Was macht das mit Meinungsfreiheit, wenn Behördenbriefe bereits ausreichen, um Menschen künftig leiser zu machen?

Was macht das mit Demokratie, wenn nur noch die Großen laut bleiben können und die Kleinen aus Angst vor Kosten, Fristen und Verfahren verstummen?

Das ist die Frage.

Nicht nur: Ist es juristisch Zensur?

Sondern:

Wirkt es wie Einschüchterung?

Und für mich ist die Antwort klar:

Ja, das kann es.

## Mein Fazit

Ben Ungeskriptet ist hier nicht nur ein Einzelfall.

Der Fall ist ein Test.

Ein Test dafür, wie weit Medienaufsicht bei freien Online-Formaten gehen darf.

Ein Test dafür, ob lange, offene Gespräche noch möglich sind.

Ein Test dafür, ob der Staat unbequeme Interviews aushalten kann.

Ein Test dafür, ob Meinungsfreiheit auch dann gilt, wenn die falschen Leute sprechen.

Und ein Test dafür, ob Bürger noch selbst denken dürfen — oder ob ihnen Behörden, Medienanstalten und juristische Einordner immer öfter vorschreiben, wie Gespräche zu laufen haben.

Ich sage klar:

Falsche Tatsachenbehauptungen darf man kritisieren.

Aber freie Gespräche dürfen nicht durch Behördenlogik erstickt werden.

Meinungsfreiheit ist nicht nur etwas für die Öffentlich-Rechtlichen, große Verlage und teure Kanzleien.

Meinungsfreiheit gilt auch für Blogger, Podcaster, YouTuber und Bürger.

Und wenn Meinungsfreiheit erst beim Anwalt beginnt, ist sie für viele Bürger längst verloren.

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