Telekommunikation bekommt den Hals nicht voll

So wie das Ganze wieder aussieht, möchten die Anbieter erneut einmal mehr Geld für die Telekommunikation. Sie stellen erneut einen Antrag, um die Gebühren zu erhöhen. Die EU macht mal wieder mit, bei Erhöhung-s versuch der Netzentgelte!

Reblog via Chaos Computer Club e.V.

Wiedergänger nach zehn Jahren – Angriffe auf Neutralität bleiben illegal

Nachdem die Forderung nach Netzgebühren bereits von zehn Jahren von der „International Telekom Union“ (ITU) als brandgefährlich abgelehnt wurde, will die Europäische Kommission Anfang nächsten Jahres eine neuerliche Konsultation zur Einführung von Durchleitegebühren für Inhalteanbieter abhalten. Diesmal müssen die Tech-Riesen als Türöffner für die Selbstbedienungsmasche herhalten – mit den immer gleichen haltlosen Argumenten, wie das gemeinsame Papier von CCC, EDRi und epicenter.works zeigt.

Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 zu den Zero-Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafon Pass“ sollte klar sein, das jegliche Angriffe auf die Netzneutralität nicht rechtens sind. Damit sollte die gesamte Diskussion eigentlich erledigt sein, aber die Lobbyisten der Telekommunikations-Industrie wettern gegen den Rechtsstaat und wagen einen neuen Anlauf – schließlich winkt ein potentieller Milliardenmarkt der digitalen Wegelagerei.

Ein Digitalkommissar mit rosaroter Brille

Die Forderungen werden aktuell durch Thierry Breton vorangetrieben, seines Zeichens EU-Digitalkommissar und Ex-Chef der „France Telekom“. Obwohl es massive Kritik von Zivilgesellschaft, Verbraucherschützern, mehreren wissenschaftlichen Studien und den Regulierungsbehörden gibt, hält er unbeirrt an der Forderung der Telekommunikations-Lobby fest. Über die Weihnachtsfeiertage soll es eine vertrauliche Umfrage unter der Telekommunikationsunternehmen und den großen Internetfirmen geben. Andere Betroffene sollen dabei anscheinend nicht zu Wort zu kommen, obwohl öffentlich-rechtliche Medienhäuser oder Internetknoten ein neutraleres Bild des Inter-Connection-Marktes zeichnen könnten.

Sie werden nicht satt

Seit den Urzeiten des Internets bezahlen normalerweise Nutzer für ihren Internetzugang bei ihrem ISP, Inhalteanbieter bezahlen für ihre Infrastruktur in ihren Rechenzentren oder bei ihren ISPs. Schließlich teilen sich die ISPs die Verbindungsgebühren zwischen den Rechenzentren und den dafür benötigten Strom und die Verkabelung.

Obwohl die Internetprovider seit Jahren Milliardengewinne einstreichen, bekommen sie offensichtlich den Rachen nicht voll: Besonders erfolgreiche Anbieter, die den Endkunden begehrte Dienste anbieten, sollen nun neben ihren eigenen Kosten auch noch den ISPs der Konsumenten ein Schutzgeld bezahlen, um sie überhaupt erreichen zu können.

Diese Strategie, sich Zubrote an Nutzern zu verdienen, die bezahlte Dienste auch wirklich nutzen, hat Tradition. Endnutzer kennen den Effekt, als sogenannte „Poweruser“ extra zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie ihre bezahlte Bandbreite tatsächlich ausnutzen. Aber diesmal sind die großen Inhalteanbieter als wahrscheinlich lukrativeres Opfer dran.

Doch wie bereits vor zehn Jahren vielfach festgestellt wurde, stehen diese Forderungen im krassen Konflikt mit der Netztneutralität. Diese garantiert, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob Inhalteanbieter Geld an den Internetanbieter der Nutzer zahlen.

Zahlen für bereits Gezahltes

Auch wenn die Regelung vorerst nur große Tech-Konzerne treffen soll, würde dadurch einer Abkehr vom grundlegend demokratischen Gedanken der Sender-Freiheit Tür und To geöffnet. Einerseits sind Anbieter wie öffentlich-rechtliche Internetangebote häufig genauso bandbreitenintensiv wie Netflix & Co. Ebenso müssten große „Content Distribution Networks“ zwangsläufig ihre Preise auch für kleine und mittelständige Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder Universitäten erhöhen.

Im Endeffekt werden alle Kosten auch direkt an die Kunden weitergereicht, diese zahlen somit letztlich dreifach: für ihren Internetanschluss, das Inhaltsangebot und nun auch für die neu dazukommenden Durchleitekosten. Letztendlich profitieren direkt nur die großen Telekomkonzerne.

Wenn man die Idee zu ende denkt, würden Tech-Riesen über Rabatte vergleichsweise günstig davonkommen, den kleinere und neue Anbieter nicht wahrnehmen können. Indirekt führte ein solcher Strafzoll auf das Anbieten von Inhalten somit zu einer weiteren Konzentration auf wenige Internetkonzerne, die sich einen Zugang zum Endkunden leisten können und erschwert neuen Angeboten den Markteintritt.

Links und weiterführende Informationen

Fahrpläne & Tickets versus Deutschlandticket

Reblog via Mike Kuketz

1. VVW Fahrpläne & TicketsVVW

Im Rahmen der Artikelserie »Deutschlandticket« werden einige Apps von Tarif- und Verkehrsverbünden stichprobenartig auf ihr Datensendeverhalten geprüft. Mittels eines Intercepting-Proxys wird das Verhalten der Apps hauptsächlich beim Start analysiert. Es wird geprüft, wohin eine App eine Verbindung aufbaut und welche Daten dabei übermittelt werden. Die Ergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, wie datenschutzfreundlich eine App in der Standardkonfiguration ist.

Im vorliegenden Beitrag wird die App VVW Fahrpläne & Tickets analysiert. Die Analyse erfolgt unter Android. Die Ausgangslage für den nachfolgenden Test der App ist wie folgt:

  • Betriebssystem: Android 10 (Xiaomi Mi A1)
  • App-Version: 6.3.3 (75) (Android)
  • Verbreitung: Über 100.000 Downloads (Google Play Store)
  • Exodus Privacy: In der Version 6.3.3 (75) (Android) ist 1 Tracker integriert

Nachfolgend wird kurz das Datensendeverhalten der App beleuchtet.

Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelserie:

2. Datensendeverhalten

Unmittelbar nach dem Start, noch bevor überhaupt eine Interaktion stattfindet, werden die nachfolgenden Verbindungen initiiert:

  • Verkehrsverbund Warnow (shop.verkehrsverbund-warnow.de)

Die Verbindung zum Verkehrsverbund Warnow ist vollkommen in Ordnung. Es werden Grafiken, Inhalte, Preise etc. geladen, die für die Funktionserbringung der App erforderlich sind. Ansonsten wird keine weitere Verbindung beim Start aufgebaut. Das ist die erste App in der Reihe »Deutschland-Ticket«, die nicht unmittelbar nach dem Start versagt.

Natürlich gibt es aber auch bei der VVW-App ein paar Punkte zu bemängeln:

  • Das Kartenmaterial wird über Google Maps (clients4.google.com) ausgespielt
  • Das Deutschlandticket lässt sich nicht direkt innerhalb der App erwerben, sondern man wird auf die Website der VVW weitergeleitet. Dort kann man sich immerhin entscheiden, ob man das Ticket auf Papier oder Digital erhalten möchte
  • Bei der Bezahlung ohne Registrierung (Kontoerstellung bei VVW) stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
    • Google Pay
    • PayPal
    • Kreditkarte
  • Bezahlung per SEPA steht erst nach einer Registrierung zur Verfügung (vermutlich aufgrund Betrugsprävention)
  • Laut Datenschutzerklärung werden beim Erwerb von Tickets unter anderem auch folgende Daten erhoben:
    • ggf. die MAC-Adresse für WLAN-Nutzung
    • die Mobilfunknummer des anfragenden Endgerätes (MSISDN)
    • die Gerätekennzeichnung, eindeutige Nummer des anfragenden Endgerätes (IMEI = International Mobile Equipment Identity),
    • die eindeutige Nummer des Netzteilnehmers (IMSI = International Mobile Subscriber Identity)

Immerhin verzichtet die App auf Tracking/Analyse und weitestgehend auf Endgerätezugriffe, die nicht »unbedingt erforderlich« sind. Weshalb nur weitestgehend? Weil die Abfrage und Übermittlung der Mobilfunknummer/IMEI/IMSI an den Auftragsverarbeiter EOS UPTRADE GmbH diskussionswürdig ist. Keine der genannten Zwecke mag so recht zur Übermittlung dieser personenbezogenen Daten passen:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus und Bereitstellung des Mobile Ticketings,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung des Mobile Ticketings,
  • Erfüllung unseres Vertrages gegenüber dem Kunden (Erstellung der Tickets, Abrechnung, Leistungserbringung durch das Verkehrsunternehmen),
  • Gewährleistung und Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • anonymisiert zu weiteren administrativen Zwecken.

3. Fazit

In der aktuell vorliegenden Version entspricht die App (nicht die Website) des VVW nach meiner Einschätzung den gesetzlichen Anforderungen an das TTDSG. Ob auch die Anforderungen an die DSGVO erfüllt werden, ist erst nach einer tiefergehenden Analyse bzw. Auseinandersetzung mit der Datenschutzerklärung zu beantworten – die ich im vorliegenden Beitrag nicht leiste. Aus Sicht des Datensendeverhaltens gibt es außer der Verbindung zu Google Maps jedenfalls nichts zu beanstanden.

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