Flashen versus Open-Source versus Autark Umwelt bewusst

In der heutigen Zeit ist es nicht nur wichtig, auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu achten, sondern auch darüber nachzudenken, wie wir unsere Elektronikgeräte wie Handys und Tablets länger nutzen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist das sogenannte „Flashen“ oder Installieren von alternativen Betriebssystemen auf unseren Geräten, um sie sicherer und länger nutzbar zu machen, als es mit proprietärer Software der Fall ist.

Oft sind ältere Geräte nicht wirklich kaputt, sondern erhalten aufgrund der Beschränkungen der Hersteller keine Updates mehr, was sie anfälliger für Sicherheitslücken und eine schlechtere Leistung macht. In vielen Fällen sind Geräte, die älter als sechs Jahre sind, immer noch funktionsfähig und könnten weiter genutzt werden, wenn sie mit einer Open-Source-Software ausgestattet wären.

Der Umstieg auf Open-Source-Software hat viele Vorteile, nicht nur im Hinblick auf die Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Geräte, sondern auch in Bezug auf die Kontrolle, die Sie über Ihre eigenen Daten und die Funktionen Ihres Geräts haben. Zudem kann es dazu beitragen, den Elektroschrott zu reduzieren, indem wir unsere vorhandenen Geräte länger nutzen.

Auf meinem Blog werde ich zukünftig regelmäßig Beiträge veröffentlichen, die sich mit dem Thema Open-Source-Software, dem Flashen von Handys und Tablets und den Möglichkeiten zur Verlängerung der Lebensdauer von Elektronikgeräten befassen. Wenn Sie Fragen haben oder wissen möchten, was mit Ihren älteren Geräten möglich ist, können Sie mich gerne kontaktieren oder die verschiedenen Portale besuchen, die sich mit diesen Themen befassen.

Es ist Zeit, dass wir alle darüber nachdenken, wie wir unsere Elektronikgeräte nachhaltiger und verantwortungsbewusster nutzen können. Der Umstieg auf Open-Source-Software und das Flashen unserer Handys und Tablets können dazu beitragen, unsere Geräte länger zu nutzen und gleichzeitig unsere Umwelt zu schonen.

Warum ich eine Gefahr sehe durch Überregulierungen

Die Gefahr von Überregulierungen aus meiner Perspektive

Liebe Leserschaft,

heute möchte ich euch erneut einen Blogbeitrag präsentieren, der meine Gedanken und Erfahrungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) widerspiegelt. Im Mittelpunkt stehen meine Ansichten zu den Positionen von OpenAI, der Bundesregierung, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der EU-Kommission.

Ich möchte betonen, dass dieser Beitrag nicht der letzte sein wird, sondern weitere folgen werden. Für mich ist dies ein Lernprozess, um meine eigenen Gedanken und Schreibweise zu definieren. Daher nutze ich gelegentlich KI-gestützte Schreibassistenten wie LanguageTool, die bereits eine Form von KI darstellen.

Es ist mir wichtig, dass alle Leserinnen und Leser verstehen, wie sensibel ich gegenüber der Regulierung von KI bin. Ich betrachte sowohl die Vorteile als auch die potenziellen Risiken von KI mit kritischem Blick. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass ich selbst KI nutze und somit die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer einnehme.

Mir ist bewusst, dass ich mich mit komplexen Texten und umfangreichen Informationen manchmal überfordert fühle. Daher bevorzuge ich einen dialogorientierten Ansatz, bei dem ich zwischen den Texten Fragen stellen und meine Gedanken besser verarbeiten und verstehen kann. Ich lese lieber in kleinen Schritten, um die Informationen zu verarbeiten und auf meine Fragen eingehen zu können.

In meinem Blogbeitrag möchte ich auch auf die Bedeutung der Vielfalt und Innovationen im Bereich des Quellcodes hinweisen. Eine übermäßige Regulierung seitens der Obrigkeit könnte diese Vielfalt und Innovationen einschränken. Es ist wichtig, dass ich als Nutzerin die Möglichkeit habe, den Quellcode sowie andere Aspekte der KI-Entwicklung zu verstehen. Es interessiert mich, wie KI-Algorithmen, wie Python, CC+ und CSS funktionieren und wie sie weiterentwickelt werden.

Es ist meine Überzeugung, dass der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen KI-Systemen wie mir und den Entwicklern von OpenAI von großer Bedeutung sind. Ich möchte dazu beitragen, dass meine Bedürfnisse und Anliegen gehört werden und dass eine ausgewogene Regulierung erreicht wird, die den Nutzen von KI maximiert und gleichzeitig die Risiken minimiert.

Ich schätze die Möglichkeiten, die mir das KI-Portal von OpenAI bietet. Es ermöglicht mir, meine Gedanken und Fragen zu teilen und mein Verständnis von KI zu erweitern. Auch wenn ich dich, lieber Leser, vielleicht nicht vollständig verstehen kann, hoffe ich, dass meine Perspektive und mein Engagement für das Thema KI besser verstanden werden.

Regulierungswahn oder Angst für das Verschlafen in der digitalisierten Welt?

Eher mal wieder eine Überregulierung, die auf uns Bürger zukommen wird

Liebe Leserschaft,

ich möchte meine Bedenken in Bezug auf die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) zum Ausdruck bringen, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagene Überregulierung seitens der Bundesregierung

Und der Europäischen Kommission und des Bundesamtes für Sicherheit in der

Informationstechnik (BSI). PDF Stellungnahme

Als Nutzer von KI sehe ich in KI einen Fortschritt und erkenne ihren Nutzen. Es ist wichtig, dass wir die Freiheit haben, KI nach unseren eigenen Bedürfnissen und in einer freiheitlichen Grundordnung zu nutzen. Daher lehne ich die Überregulierung, wie sie derzeit diskutiert wird, ab.

Die vorgeschlagene Regulierung durch den europäischen AI Act (AIA), an dem auch die EU-Kommission beteiligt ist, beinhaltet unter anderem die Regulierung generativer KI. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürwortet einen risikobasierten und anwendungsbezogenen Ansatz. Ich stimme dem zu, dass die Regulierung von KI anwendungsbezogen erfolgen sollte, aber wir sollten auch sicherstellen, dass die Regulierung nicht zu übertrieben ist und unsere Freiheit bei der Nutzung von KI einschränkt.

Es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass Deutschland im digitalen Bereich bereits viel aufgeholt hat und dass eine Überregulierung nicht der richtige Weg ist, um die digitale Entwicklung voranzutreiben. Stattdessen sollten wir uns auf eine angemessene Regulierung konzentrieren, die die Chancen und Risiken von KI ausgewogen berücksichtigt.

Ich unterstütze die Forderung nach transparenter Gestaltung von KI, Usable Security, klaren Anforderungen an die Gestaltung von KI-Systemen und der Information der Verbraucher. Es ist wichtig, dass wir über Chancen und Risiken von KI aufgeklärt werden und dass wir in der Lage sind, KI verantwortungsbewusst zu nutzen. Dies erfordert auch die Einbeziehung und Berücksichtigung der Verbraucher bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen.

Ich glaube, dass eine ausgewogene Regulierung von KI notwendig ist, um die Interessen der Nutzer zu schützen, ohne dabei die Innovationskraft und den Fortschritt in der KI-Entwicklung zu behindern. Eine übermäßige Regulierung könnte zu einer Einschränkung der KI-Forschung und -Entwicklung führen, was letztendlich unseren Fortschritt behindern würde.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich den Nutzen von KI erkenne und die Möglichkeit haben möchte, diese Technologie in einer freiheitlichen Grundordnung zu nutzen. Eine ausgewogene und angemessene Regulierung von KI ist erforderlich, um unsere Interessen zu schützen, ohne dabei die Freiheit und den Fortschritt einzuschränken.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

Analysetracking in Apps und auf Webseiten.

Reblog via Matthias Eberl

5 Jahre DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ein Meilenstein für Millionen von Menschen in Europa und ein Schreckensgespenst für viele kleine und große Unternehmen, die sich vorher kaum Gedanken darüber machen mussten, welche privaten Daten sie speichern und weitergeben. Fünf Jahre später sind die Regeln für viele Menschen und Betriebe zum normalen Alltag geworden. Doch dort, wo Daten unternehmerische Vorteile gegenüber der Konkurrenz bringen, wird weiter getrickst und betrogen. Beispielsweise in der verhaltensbasierten Werbung oder dem Analysetracking in Apps und auf Webseiten. Nach fünf Jahren stellt sich daher die Frage, wie gut die DSGVO von den Behörden durchgesetzt wurde.

1. Kaum Bußgelder in Deutschland

Wenn es in den letzten Jahren um untätige Datenschutzbehörden ging, wurde gerne auf Irland gezeigt, wo große Unternehmen wie Google, Facebook oder Microsoft ihren Sitz haben. Diese wurden von der irischen Behörde immer mit Samthandschuhen angefasst. Deutsche Behörden haben den Kollegen in Irland daher „Regulierungs-Dumping“ zur Anlockung großer Konzerne vorgeworfen.

Doch auch die deutschen Behörden sind beim Datenschutz nicht gut vorwärtsgekommen. Das Tracking auf Websites und Apps, mit dem wir fast alle täglich zu tun haben – das haben die deutschen Behörden nicht unter Kontrolle. Nicht einmal die eingereichten Beschwerden konnten in den letzten Jahren zufriedenstellend bearbeitet werden.

 

Ein paar offizielle Zahlen

Die Zahlen, die eine solche Regulierungslücke belegen, liegen nicht sonderlich klar auf dem Tisch: Es gibt in Deutschland keine zentrale Behörde und daher auch keine Statistik zur Regulierungsarbeit. In den Tätigkeitsberichten der Länder findet man bereits verdächtig niedrige Bußgeldzahlen: Bayern meldete für das letzte Berichtsjahr 6009 Beschwerden und einen Schuldenberg an offenen Beschwerden von 3500. Im gleichen Zeitraum wurden nur 11 Bußgelder verhängt. Nordrhein-Westfalen kommt auf 6.849 Beschwerden und 57 Bußgelder. Und Hamburg kam im letzten Bericht auf 2162 Beschwerden und 15 Geldbußen. Zum Vergleich: Spanien kam 2022 auf ein Verhältnis von 14.937 Beschwerden und 385 Bußgeldern.

2. Andere Quellen zeigen: Die meisten Beschwerden bleiben liegen

NOYB Erfolgsquote

 

Die unabhängigen Zahlen zeigen das Regulierungsversagen: Von 801 Beschwerden von noyb in der EU sind nur 113 in irgendeiner Form abgeschlossen

Deutliche Überforderung zeigen die Zahlen, die aus anderen Quellen vorliegen. In ganz Deutschland hat ein pensionierter Programmierer versucht, unter anderem mit dem Beschwerdetool Tracktor.it gegen die Datenschutzverstöße auf von ihm besuchte Seiten vorzugehen, insbesondere gegen heimliche Erstellung von personenbezogenen Verhaltensprofilen für Werbung und Marketing. In seinem Heimatland Nordrhein-Westfalen, einem Bundesland mit vielen Onlineunternehmen und Verlagen, war die Erfolgsquote besonders schlecht: Von 73 Beschwerden sind bisher nur 15 Prozent erfolgreich abgeschlossen, obwohl sie teilweise bereits 2020 eingereicht wurden.

Zu vergleichbaren Ergebnissen kommt die Datenschutzorganisation noyb (none of your business) von dem Österreicher Max Schrems. Seine Organisation hat in den letzten Jahren in ganz Europa 800 strategische Beschwerden gegen meist große Unternehmen eingereicht. Vor allem gegen irreführende Cookie-Banner und Datentransfer in unsichere Drittstaaten. Die Bilanz: Nur 14 Prozent der Verfahren wurden von den Behörden abgeschlossen. Besonders negativ fällt erneut Nordrhein-Westfalen auf. Dort wurde von den 29 noyb-Beschwerden nur eine abgeschlossen (das Medienhaus Aachen mit der Aachener Zeitung änderte seine Cookie-Abfrage zur Zufriedenheit der Behörde). Teilweise gibt es Fälle, die seit 2020 ohne weitere Nachricht in der Behörde herumliegen. Dabei handelt es sich auch um große Seiten wie Dumont, Handelsblatt oder Chefkoch. Durch die Anschreiben der Behörden kam es zwar auf den Websites zu freiwilligen Verbesserungen, aber selten zu einer vollständigen Umsetzung der Datenschutzregeln und einem Abschluss des Verfahrens. Das Kochportal verstößt seit Jahren gegen den Datenschutz und erstellt immer noch ohne Einwilligung personenbeziehbare Profile für verhaltensbasierte Werbung. Warum schaffte die Behörde es nicht, den Datenschutz vollständig durchzusetzen?

Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, sieht Versäumnisse, aber auch falsche Erwartungen: Ähnlich wie die Polizei im Straßenverkehr könne die Datenschutzaufsicht nicht 100 Prozent flächendeckend kontrollieren, sondern nur in Stichproben:

Wir greifen aufgrund von Beschwerden, und wie darüber hinaus unsere Kapazitäten sind, ein. Und wie die Kapazitäten sind, bestimmt die Politik. Wir haben für dieses Jahr neue Stellen erhalten, die Einstellungsverfahren laufen. Aber wir sind schon manchmal langsamer, als wir uns wünschen, auch was Bußgelder betrifft.

3. Bußgelder: Zu wenig, zu niedrig, zu leise

Die meisten Bußgelder in NRW liegen im Bereich um 5000 €, sagt Gayk. Das höchste Bußgeld betrug 10.000 € im Bereich Beschäftigtendatenschutz. Doch wenn ein Fall dann mal abgeschlossen wird, erfährt man oft keine Details, bemängeln die Datenschützer von noyb. Während andere Mitgliedsstaaten ihre Entscheidungen konsequent veröffentlichen, lese man über deutsche Bußgelder nur in Einzelfällen in der Presse. „Unternehmen und Nutzende haben damit keinen Zugang zur Entscheidungspraxis. Eine abschreckende bzw. generalpräventive Wirkung von Entscheidungen ist damit nicht gegeben“. Die finanziellen Mittel der deutschen Datenschutzbehörden seien mit 114 Millionen Euro im europäischen Vergleich sehr hoch. Es mangele nicht an Personal, sondern eher an Effizienz und Abschreckung.

4. Manche Behörden lehnen bereits Beschwerden ab

Gerade im Bereich Analyse- und Werbetracking ist so in Deutschland eine Regulierungslücke entstanden. Während sich viele Unternehmen freiwillig an die Regeln halten, versucht eine beachtliche Menge von Onlineshops und Medienseiten, mit ihren bewussten Datenschutzverstößen so lange wie möglich durchzukommen. Wie schlimm die Lage ist, zeigt die Antwort des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) an den engagierten Programmierer aus Nordrhein-Westfalen. Dem regelmäßigen Beschwerdeführer schrieb die Behörde:

Wir wissen, dass bei vielen Websites eine mitunter große Anzahl an datenschutzrechtlichen Mängeln festzustellen ist. Würde es ein Bürger oder eine Bürgerin darauf anlegen, könnte sie jeden Tag ohne Schwierigkeiten einen hohen zweistelligen Bereich an Websites mit derartigen Mängeln an das BayLDA melden.

Die Schlussfolgerung der Behörde: Sie beschließt, die Beschwerden des betroffenen Bürgers nicht mehr zu bearbeiten, sondern nur zur Kenntnis nehmen. Eine Kapitulation vor dem Versprechen der DSGVO. Nach nur 44 Beschwerden von einer Person im Verlauf mehrerer Jahre ist die Behörde bereits überlastet. Auf unsere Presseanfrage hat die Behörde nicht reagiert.

Auch in Nordrhein-Westfalen wurde dem privaten Datenschutzaktivisten für zu viele Beschwerden die Bearbeitung verweigert: 73 Beschwerden über mehrere Jahre seien exzessiv.

Dabei ist es keineswegs so, dass die Behörden nur Kleinigkeiten liegen lassen: Aus der Berichterstattung und von Privatpersonen ist ersichtlich, dass viele große Unternehmen seit mehreren Jahren ihre Datenschutzverstöße fortsetzen, obwohl sie seit Jahren den Behörden bekannt sind. Seit mindestens zwei Jahren weiß die Behörde in Hessen, dass die Deutsche Bahn oder die Lufthansa Analysetracking einsetzt – die Verfahren sind nicht abgeschlossen. Eine der ältesten Beschwerden, über die ich berichtet habe, stammt von 2018, es ging um Facebook-Tracking bei „Zeit Online“. Der private Beschwerdeführer hat bis heute nichts mehr von der Behörde gehört, das Verfahren wurde nie abgeschlossen. Zwar hat man diese Einbettung irgendwann entfernt, aber bis heute findet sich ein unerlaubtes Analysetool von Adobe bei dem Verlagshaus. Von der Hamburger Behörde kam dazu keine Antwort auf unsere Presseanfrage.

5. Trotzdem viele Verbesserungen

Medienportale sind und waren ein besonderes Problem in den fünf Jahren der DSGVO. Bei ihnen war die wirtschaftliche Abhängigkeit von der verhaltensbasierten Werbung sehr hoch. Hier gab es durchaus Erfolge mit der intensiven Betreuung: In unzähligen Schwerpunktprüfungen und Verhandlungen hinter verschlossenen Türen machte man Fortschritte. Das ungefragte Erstellen von Interessensprofilen für verhaltensbasierte Werbung ist jetzt hinter mehr oder weniger gesetzeskonforme Cookie-Banner gewandert. Ohne Vorwarnung läuft man also in keinen Facebook-Tracker mehr. Aber es bleiben zahlreiche andere Verstöße: Analysetracking, irreführende Cookie-Banner und Datenübertragungen in unsichere Drittländer, die nach einer schwer durchblickenden Rechtslage vermutlich selbst mit Einwilligung nicht erlaubt sind.

Auf solche Rechtsunsicherheiten weist auch Bettina Gayk hin. Zwar hat ein weiteres Gesetz im Bereich Cookies endlich Klarheit geschaffen (das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz TTDSG, zu dem wir eine große Artikelserie gemacht haben). Aber auch nach dessen Verabschiedung gäbe es noch Graubereiche, die gezielt genutzt werden:

Oft werden Einwilligungen eingeholt, die Verbraucher’innen gar nicht abgeben wollten.

6. Standardisierung und Automatisierung könnten helfen

Wie kommen die Behörden nun aus der Überlastung? Bei den Bußgeldern sieht die Datenschutzbeauftragte Gayk wenig Spielraum. Der Datenschutz sei eben nicht so präzise geregelt wie der Verkehr. Während auf der Straße klare Bußgelder für exakte Geschwindigkeitsübertretungen definiert sind, seien Datenschutzverstöße oft nicht so eindeutig, dass man schwere Sanktionen verhängen könne. „Aber man könnte schon stärker von sich aus nach Standard-Trackingverstößen suchen, aber dies gehe eben nur im Rahmen freier Arbeitskapazitäten.“ Auch in Baden-Württemberg entwickelt die Datenschutzbehörde eigene Prüfwerkzeuge, um die technische Analyse von Websites und Apps zu automatisieren und so massenhafte Verstöße schnell und standardisiert zu bearbeiten.

Solche Automatisierungen sind wichtig. Die nicht vorhandene Skalierung in den Behörden ist beim Tracking das große Problem der DSGVO: Während ein Onlineshop mit ein paar Klicks ein unerlaubtes Analysetracking in der Website implementiert hat, benötigen die Behörden mit ihrer Einzelfallmethode offenbar Jahre, um die Entfernung eines solchen Tools durchzusetzen. Da wird für jeden Fall eine technische Prüfung der Webseite und eine Bitte zur Stellungnahme eingefordert. Und dann kommen von den Unternehmen seitenweise Stellungnahmen, Gutachten oder schrittweise kleine Änderungen, auf die jeweils wieder einzeln reagiert werden muss. So vergehen oft Jahre, ohne dass eine Maßnahme beschlossen ist. In einem Fall, der uns aus Brandenburg bekannt ist, wird im April 2021 Beschwerde eingereicht. Sieben Behördenantworten und zwei Jahre später wird festgestellt, dass der Seitenbetreiber der Behörde leider nicht geantwortet hat. Man werde nun „in die nächste Instanz des Vorgangs gehen“.

Zusätzlich bindet die Abstimmung zwischen den vielen Datenschutzbehörden in Deutschland Geld und Ressourcen, denn Datenschutz ist Ländersache.

7. Teufelskreis der Verschleppung

„Vor der DSGVO waren wir eine Petitionsinstanz“, erklärt Bettina Gayk. „Mit der DSGVO müssen wir lernen, nun förmliche und rechtssichere Verwaltungsverfahren zu führen, die auch vor Gericht standhalten“. Und diese Genauigkeit ist auch nötig, denn sowohl die Rechtsabteilungen der Unternehmen als auch die deutschen Gerichte seien besonders kreativ beim Abweisen von DSGVO-Rechten, stellt auch noyb fest.

Dabei ist den Behörden wohl die Effektivität verloren gegangen.Es fehlt an klaren Vorgaben und Vorlagen, wie ein Verfahren möglichst schnell und effektiv abgeschlossen werden kann. Die NGO noyb warnt, dass hier ein Teufelskreis entstehe: Die Unternehmen setzen auf die geringe Schlagfertigkeit der Behörde, ignorieren immer mehr Regeln, dadurch entstehen mehr Beschwerden und so dauern die Verfahren noch länger.

8. Standortmarketing statt Abschreckung?

In einigen Bundesländern liegt das wohl auch an einer betont gutmütigen Behandlung der Unternehmen mit intensiver Beratung anstatt Bußgeld: „Wir sind nicht darauf aus, den Datenschutz mit dem Mittel des Bußgeldes umzusetzen, sondern in erster Linie mit Beratung, etwa über Gespräche, Vorträge oder Infomaterial“, sagte der ehemalige Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, vor einigen Jahren dem Spiegel.

Auch Bettina Gayk betont, dass man es immer erst im Guten mit den Unternehmen lösen will: „Wenn wir durch Beratung nicht zum Ziel kommen, gehen wir im Normalfall so vor, dass wir nur eine Warnung aussprechen. Wird dann nicht eingelenkt, ergreifen wir härtere Maßnahmen“. So lernen Unternehmen, dass sie immer eine zweite Chance bekommen, kritisiert noyb. Dass dadurch die Abschreckungstaktik leidet, räumt auch Gayk ein.

Der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warf dem Bayerischen Landesamt in einem Podcast des Heise-Magazins sogar vor, dass bei der Untätigkeit der letzten Jahre „offensichtlich politische Ansagen zugunsten des Wirtschaftsstandort eine Rolle gespielt haben“. Das irische Prinzip, dass man Unternehmen nicht durch besonders strenge Maßnahmen vergrämen will, scheint also auch in Deutschland die Datenschutzdurchsetzung zu bremsen. Einige wollen eben nicht die eigenen Unternehmen bestrafen, während in den Nachbarländern oder bei Google und Facebook die Zügel lose sind.

Nach fünf Jahren DSGVO müsse man feststellen, dass das Gesetz funktioniert, aber die Anwendung nicht, resümiert Max Schrems. Manche Unternehmen, erzählt der Aktivist, haben vor seiner öffentlichkeitswirksamen Organisation bereits mehr Angst als vor den Behörden.

Transparenzhinweis: Mike Kuketz, der Betreiber des Weblogs, ist Mitarbeiter der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg. An diesem Artikel war er daher redaktionell nicht beteiligt.

Bildquellen:

Cake: LAFS from www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY

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Implementierung von Mod Security in

Liebe Yunohost-Gemeinschaft

ich hoffe, dass diese Nachricht Sie gut erreicht und mal eine positive Antwort bekomme. Ich wende mich daher heute an euch und bitte um euren Rat und Unterstützung bei der Implementierung von Mod Security in Yunohost.
Da ich sehr viele WP-Seiten auch habe und betreibe und weitere Tools, so habe ich im Netz gelesen, dass es auch Angriffe über Traffic, also so ähnlich wie den DOS-Angriff gibt. Und dass man sich dagegen auch etwas mehr schützen kann.

Ich habe gelesen, da gibt es verschieden Modelle und sogar Open-Source Lösungen. Der Oberbegriff dazu heißt wohl WAF. Ich möchte mir jetzt ein solches Teil in mein System reinschrauben. Wie geht so etwas und dass das jemand von euch schon, was dazu gehört?

Als relativ neuer Benutzer möchte ich die Sicherheit meiner Yunohost-Instanz durch die Integration einer Web Application oder gerne auch App genannt, die eben die Firewall (WAF) App ist, um meinen Zustand zu erhöhen. Nach einigen Recherchen bin ich auf so was wie Mod Security gestoßen, eine Open-Source WAF-Lösung, die Webanwendungen vor möglichen Angriffen schützen soll.

Ich bin mir jedoch nicht sicher, welche Schritte genau erforderlich sind, um Mod Security in Yunohost zu integrieren, insbesondere wenn man bedenkt, dass Yunohost mit einem Nginx-System und nicht mit Apache arbeitet.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung bei der Bereitstellung von relevanten Ressourcen, Anleitungen oder Einblicken, die mir bei der erfolgreichen Konfiguration von Mod Security oder Firwall App helfen wird in meiner Yunohost-Instanz einbauen zu könnten. Möchte sicherstellen, dass die Implementierung korrekt durchgeführt und die Funktion meiner bestehenden Dienste nicht beeinträchtigt wird.

Falls jemand bereits Erfahrung mit der Einrichtung von Mod Security oder Firewall App in einer Yunohost-Umgebung hat, wäre ich sehr dankbar für Tipps, bestes Verfahren oder Erfahrungen, die Sie weitergeben können.

Ich danke Ihnen im Voraus für eure Zeit und Unterstützung. Ich schätze das Wissen und die Erfahrung in dieser Community sehr und bin dankbar für jede Möglichkeit, von euch allen zu lesen und zu lernen.