Die Otto Brenner Stiftung, das AfD-Verbot und

Die Notwendigkeit politischer Selbstreflexion

In der politischen Landschaft Deutschlands wird lebhaft über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit eines Verbots der Alternative für Deutschland (AfD) diskutiert. Die jüngste Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS), die das Thema eingehend analysiert, bietet hierbei wertvolle Einblicke. Die OBS, als politisch unabhängige Institution, stellt in ihrer Studie die Frage, ob die AfD die Bedingungen erfüllt, nach §21 GG als eine verfassungsfeindliche Partei verboten zu werden.

In diesem Kontext möchten wir den Fokus auf eine essenzielle Dimension dieses Diskurses richten: Die Notwendigkeit der Selbstreflexion und der Verantwortung aller politischen Parteien und Institutionen. Denn auch wenn die OBS den Blick vorrangig auf die AfD lenkt, so gilt es ebenso, die Handlungsweisen und Entscheidungen der sogenannten Altparteien in Deutschland und auf EU-Ebene zu hinterfragen. Konkret beleuchten wir hierbei das Ernennungsverfahren von Ursula von der Leyen zur EU-Kommissionspräsidentin, die Wahl von Christine Lagarde zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), sowie den Fall von Thomas Kemmerich in Thüringen.

Rechtsstaatlichkeit: Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass in einem demokratischen Rechtsstaat alle politischen Parteien das Recht haben, ihre Meinungen und Ansichten zu äußern. Dies ist ein fundamentaler Aspekt der Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. Solange keine illegalen Handlungen begangen werden oder zur Gewalt aufgerufen wird, sollten Parteien das Recht haben, ihre politischen Ansichten frei zu äußern.

Demokratische Wahlen: Die AfD hat in verschiedenen Wahlen im gesamten Land Mandate gewonnen. Dies zeigt, dass es einen Teil der Bevölkerung gibt, der sich von den Ansichten und politischen Programmen der Partei angesprochen fühlt. Ein Verbot der Partei könnte daher als ein Versuch gesehen werden, diese Wählerstimmen zu ignorieren oder zu unterdrücken.

Vielfalt der Meinungen: In einer lebendigen Demokratie sollte es Raum für eine Vielzahl von Meinungen und Ansichten geben. Die Existenz der AfD könnte als ein Ausdruck dieser Vielfalt gesehen werden. Obwohl einige ihrer Ansichten und Äußerungen kontrovers sein mögen, könnten sie dazu beitragen, eine breitere Debatte über wichtige Themen zu führen.

Unterschiede innerhalb der Partei: Die AfD ist keine monolithische Organisation. Es gibt verschiedene Strömungen innerhalb der Partei und nicht alle Mitglieder oder Vertreter sind notwendigerweise mit den extremen Ansichten oder Äußerungen einverstanden. Ein Verbot der gesamten Partei würde diese Unterschiede ignorieren. Des Weiteren müssten wir uns selbst fragen, was vor 5 Jahren bei den Wahlen abgelaufen ist.. Ernennungsverfahren in der EU und EZB: Die Wahl von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission und Christine Lagarde zur Präsidentin der EZB wurde von einigen als undemokratisch kritisiert. Beide Positionen wurden nicht durch direkte Wahlen, sondern durch interne Abstimmungsprozesse besetzt, die mangelnde Transparenz aufweisen könnten. Dies wirft Fragen über die demokratischen Prozesse innerhalb der EU und der EZB auf und stellt den Punkt dar, dass auch in den etablierten Parteien und Institutionen Verbesserungsbedarf besteht.

Fall Kemmerich in Thüringen: Die kurzzeitige Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit Stimmen der AfD wurde stark kritisiert und führte zu seiner raschen Abdankung. Dieses Ereignis hat gezeigt, dass alle Parteien in der politischen Landschaft die Verantwortung tragen, sich an die demokratischen Spielregeln zu halten und die Grundwerte der Demokratie zu wahren. Ein Fehltritt einer Partei sollte also nicht als Vorwand dienen, andere Parteien zu diskreditieren oder zu verbieten. Daher sollten wir alle in der Politik kritisch fragen. Denn sonst wäre das ganze zu den anderen Themen nicht passiert.

Meine E-Mail an die Sendeanstalten

An WDR, NDR, HR, RBB, MDR, SWR, BR und andere Sendeanstalten

In meinem Blog habe ich meine Gedanken zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geteilt und ich lade Sie ein, diese Überlegungen zu lesen und zu reflektieren. Statt die Kritik abzulehnen, fordere ich Sie auf, sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen. Sollte ich keine Veränderungen feststellen, werde ich meine Leserschaft entsprechend darüber informieren.

Obwohl Journalisten und Blogger oft als getrennte Entitäten betrachtet werden, besteht in beiden Fällen das Bedürfnis nach Objektivität. Ein Blogger beschreibt die Welt aus seiner Sicht und führt eigene Recherchen durch, doch der finanzielle Hintergrund der öffentlich-rechtlichen Sender ermöglicht eine weitreichendere Berichterstattung. Dennoch wird das Bild oft durch den Einfluss von Medien und Politik verzerrt, was die Sichtweise der Bürger auf den Journalismus und insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beeinflusst.

Um ein ausgewogenes Bild zu gewährleisten, lade ich Sie ein, meine Beiträge zu lesen und sich selbst ein Urteil zu bilden. Ich bin bemüht, meine Kritik differenziert und ausgewogen zu formulieren, doch ich muss betonen, dass ich ernsthafte Bedenken gegenüber dem derzeitigen System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe.

Insbesondere habe ich den Eindruck, dass Führungskräfte in den Sendeanstalten – die Intendanten – zu mächtig sind und überbezahlt werden. Ihre Gehälter könnten stattdessen genutzt werden, um Freiberuflern und geringfügig Beschäftigten faire Löhne zu zahlen und Formate zu finanzieren, die den Bürgern eine aktive Teilnahme an gesellschaftlichen Diskussionen ermöglichen.

Ich fordere daher eine dringend benötigte Reform des Systems, um die Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. Es bedarf mehr Transparenz, die eine ehrliche und selbstkritische Auseinandersetzung mit den Bürgern ermöglicht. Ohne diese Veränderungen wird die Unzufriedenheit in der Gesellschaft nicht abnehmen.

Wir erleben das gleiche Phänomen in der Politik. Es ist vielleicht an der Zeit, innezuhalten und das gesamte System neu zu überdenken. Ich benötige keinen Journalismus, der als Fürsprecher agiert, sondern einen, der kritisch und unabhängig berichtet, und mich dazu anregt, die Dinge aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Leider habe ich festgestellt, dass die politische Meinungsbildung in den Formaten der öffentlich-rechtlichen Medien übermäßig präsent ist. Sie scheinen den Weg zu verlieren, ein seriöses Bild zu vermitteln, indem sie anstatt der Zuschauer selbst zu denken. Als jemand, der bereits vor der Kamera stand, habe ich das deutlich zum Ausdruck gebracht.

Es besteht Hoffnung, dass sich die Situation ändert, wie die kritischen Äußerungen von Georg Restle bei Zapp zeigen. Aber wir Bürger können nur hoffen, dass diese Kritik angenommen und Veränderungen herbeigeführt werden. Andernfalls wird der Unmut weiter wachsen, zum Nachteil des öffentlichen Rundfunks und der Bürger.

Restle: „Wir brauchen grundlegende Reformen“ | ZAPP | NDR

Ich hoffe, dass diese Worte gelesen und ernst genommen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Verbesserungen und Veränderungen wir Bürger erleben werden.

Framing und Einseitigkeit: StudioM

und der Anstieg von Judenhass und Rassismus

Georg Restle und das StudioM scheinen wieder auf die altbekannte Methode des Framing zurückzugreifen. Die Berichterstattung neigt stark dazu, eine Seite zu favorisieren und dabei zu vergessen, dass es immer zwei Seiten einer Medaille gibt. Josephine Apraku, Autorin in der Sendung, streute beispielsweise das Narrativ, dass die CDU in Thüringen Gespräche mit der AfD geführt hat und Rassismus dadurch zugenommen hat. Doch dies ist eine stark vereinfachte und undifferenzierte Sichtweise.

Ich kenne Ost und West Deutschland gut und mir schmerzt es zu sehen, dass meine Heimat von solchen Aussagen beeinflusst wird. Die Darstellung des Themas Gendern ist ebenso inakzeptabel und Antisemitismus und Rassismus werden erneut in denselben Kontext gestellt. Zudem stimme ich Georg Restle zu, dass es zu viele Asylsuchende gibt. Aber dies wird durch Sendungen wie Monitor nur weiter angestachelt.

Es wäre wünschenswert, wenn die Bevölkerung gefragt würde, wie viel Aufnahmebereitschaft wir in unserem Land haben. Und dazu würde ich mir mehr Reflexion von Georg Restle und den anderen Moderatoren des ÖRR wünschen. Es sollte eine faire und ausgewogene Debatte stattfinden, anstatt auf Framing und einseitige Berichterstattung zu setzen.

Ich vermisse Ehrlichkeit in der Berichterstattung. Die Bewegung Black Lives Matter kam aus Amerika zu uns. Es wird Zeit, dass wir uns ernsthaft mit diesen Themen auseinandersetzen, statt einseitige Debatten zu führen.

Dass ich persönlich des Öfteren getan habe, da nicht mehr sauber das Ganze dargelegt wird. Und es nicht reicht von Georg Restle dafür jetzt so unehrlich auf den Axel Springer loszugehen.

Zum Beispiel, warum wurden die Ausschreitungen in den Schwimmbädern, der Wachschutz in den Kliniken oder die hohen Anteile an Asylsuchenden in den Schulen nie sachlich thematisiert? Stattdessen scheint es, dass Georg Restle lieber gegen Axel Springer Framing betreibt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk blendet diese Themen völlig aus.

Die Beispiele von Friedrich Merz und Konstantin von Notz zeigen, dass unsere Demokratie Risse hat und einseitig geführt wird. Merz betont: „Konservativ ist nicht gleich rechts! Und schon gar nicht rechtsradikal!“ während Notz die CDU kritisiert, weil sie sich von Friedrich Merz als „AfD mit Substanz“ bezeichnen lässt.

Friedrich Merz zu seiner Aussage über
Konstantin von Notz über Asyl
Mein Standpunkt, wir sind dahin gehend am Ende der Aufnahmebereitschaft.

Die öffentliche Meinung ist eng geführt und nur wenige Stimmen erheben sich gegen diese Einengung. Georg Restle sollte sich überlegen, ob sein Framing und seine einseitige Sichtweise dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr schaden, als nutzen. Es ist wichtig, alle Perspektiven zu beleuchten und keine Einbahnstraßen-Sendeformate zu schaffen. Wie eine Münze zwei Seiten hat, so hat auch diese Debatte zwei Seiten. Vielleicht ist es Zeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das zu erkennen und sich anzupassen. Da es sonst in meinen Augen keine Bedeutung hat, den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren.

Das perfide Spiel der Politik

Reblog via Chaos Computer Club e.V.

Datenschutz und Kinderschutz lassen sich nicht gegeneinander ausspielen

Befürworterinnen der Chatkontrolle, allen voran Ylva Johansson, sind stets bemüht, Datenschutz und Kinderschutz als Gegensätze darzustellen. So soll eine Überwachungsinfrastruktur von ungeahntem Ausmaß gerechtfertigt werden. Doch die Chatkontrolle setzt am falschen Ende an: Sie geht am Ziel vorbei, löst kein Problem und verletzt auch noch die Grundrechte von Kindern.

“In dieser Debatte werden häufig Datenschutz und Kinderschutz gegeneinander ausgespielt – ein der Sache nicht gerecht werdender Ansatz. Die Kinderrechte brauchen beides: das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber auch das Recht auf geschützte Kommunikation,” schreibt Joachim Türk vom Kinderschutzbund e.V. in seiner Stellungnahme an den Digitalausschuss.

Staatsanwalt warnt vor Signalwirkung für autoritäre Staaten

Mit dieser Einigkeit zwischen Kinderschützerinnen, Datenschützerinnen und Bürgerrechtlerinnen dürfte die EU-Kommissarin nicht gerechnet haben. Von den geladenen Sachverständigen zur heutigen Anhörung im Digitalausschuss lässt keine ein gutes Haar an dem Verordnungsentwurf.

So warnt Markus Hartmann, Leitender Oberstaatsanwalt der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW, vor Hacking-Risiken und autoritären Tendenzen: “Es ist daher aus Sicht der Informationssicherheit von einem gesteigerten Risiko auszugehen. Hinsichtlich der Signalwirkung für autoritäre Staaten besteht hier eine besondere Sachkunde nicht.”

Chatkontrolle löst noch nicht einmal das Problem

Als Vertreterin des Chaos Computer Clubs wurde Elina Eickstädt als Sachverständige geladen. Sie gießt den realitätsfernen Überwachungsfantasien der EU-Kommissarin reinen Wein ein. Was Johansson sich vorstellt, ist technisch nicht realisierbar. Schlimmer noch: Es geht auch am Ziel vorbei.

Kriminelle nutzen bereits heute Verbreitungswege, die von diesen Scans nicht betroffen wären und werden auch in Zukunft den Scans leicht entgehen. Es ist allgemein bekannt, dass Messenger und soziale Netzwerke sich nicht für die kriminellen Bildersammler eignen. Dennoch will Johansson genau diese Massenplattformen mit fehlerhafter KI vollüberwachen.

“Um zu verhindern, dass es zu hunderttausenden Falschmeldungen pro Tag kommt, setzen große Unternehmen bereits heute Content-Moderatorinnen zum Vorsortieren ein. Somit würden zu Unrecht klassifizierte Bilder zunächst durch viele Hände gehen. Der Einsatz von KI im Zusammenhang mit hoch vertraulicher Kommunikation bringt mehr Risiken mit sich, als dass er das eigentliche Problem löst,” erklärt Elina Eickstädt in ihrer Stellungnahme.

Ausweispflicht durch die Hintertür

Bisher wenig Aufmerksamkeit erhielt die vorgesehene “Altersverifikation,” welche nur durch eine Internet-Ausweispflicht erreicht werden könnte. Die Kommission plant hier nichts anderes als die Abschaffung der Anonymität im Internet. Damit würde eine weltweite Präzedenz geschaffen, die selbst in Russland oder China noch undenkbar ist.

Bundesregierung muss Chatkontrolle verhindern

Die von den Sachverständigen vorgetragenen Argumente sind nicht neu – EU-Kommissarin Ylva Johansson versperrt sich jedoch weiterhin jeder Ratio und jeder unabhängigen Beratung durch Fachkundige. Sie will das von Hollywood-Schauspieler Ashton Kutcher beworbene Überwachungssystem unbedingt einführen.

Nach anhaltender Kritik hat Innenministerin Nancy Faeser zögerlich begonnen, die Position ihres Hauses an die verbindlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags anzupassen. Diese späte Besinnung auf Grundrechte und Koalitionsvertrag muss nun konsequent durchgezogen werden: Wir fordern Bundesregierung auf, den realitätsfernen Überwachungsfantasien endlich eine klare Absage zu erteilen.

Der Vorschlag zur Chatkontrolle-Verordnung ist vollständig abzulehnen. Wenn wir Kinder und Jugendliche effektiv schützen wollen, muss dies zusammen mit Strafverfolgungs-, Kinderschutz- und Technologieexpertinnen, und nicht gegen sie geschehen:

„In ihrer derzeitigen Form würde die Verordnung eine nie da gewesene Überwachungsinfrastruktur schaffen, die weder grundrechtskonform noch technisch realisierbar ist. Der Verordnungsentwurf ist ungeeignet, das erklärte Ziel zu erreichen und würde in der Praxis neue Probleme für die Strafverfolgung aufwerfen, statt zielgerichtet und effektiv schwerwiegende Straftaten zu bekämpfen“, stellt Elina Eickstädt fest.

Anhörung und Stellungnahme

Bundesregierung sichert Intel günstigen Strompreis

Reblog via Holger Douglas

Das Vorstandsmitglied von Intel, Keyvan Esfarjani, hatte bereits früher deutlich gemacht, dass ein Industriestrompreis von 0,50 Euro je Kilowattstunde definitiv nicht wettbewerbsfähig sei. Er forderte schon frühzeitig Stromkosten von 6 bis 8 Cent. Dazu hatte bisher die Landesregierung kaum etwas gesagt. Doch jetzt kommt die nächste Zusage heraus. Laut dpa verhandele Intel mit dem örtlichen Energieversorger über einen Strompreis von zehn Cent mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Von der Bundesregierung verlangt Intel eine Lösung, wie Mehrbelastungen abgefangen werden könnten, falls der Strompreis weiter ansteigen sollte.

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