Zwischen Arroganz und Ignoranz: Mein Kampf gegen die Wohnungsräumung in Köln

Sehr geehrter Herr Maaß,

Ihre E-Mail vom 06.09.2023 ist bei mir eingegangen. Ich muss sagen, ich bin entsetzt über die Kälte und Bürokratie, die aus Ihren Worten spricht.
Die Ignoranz der Verwaltung

Sie bestätigen lediglich den Eingang meiner Mail und wiederholen, dass der Räumungstermin nicht verhindert werden kann. Sie erwähnen die 7,50 € für den Wohnberechtigungsschein und meinen gesundheitlichen Zustand, als wären das die einzigen Hindernisse. Das ist nicht nur ignorant, sondern auch zynisch.
Die Realität der Betroffenen

Sie und die Stadt Köln haben es versäumt, für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Ihre E-Mail zeigt, dass Sie sich dieser Tatsache nicht bewusst sind oder sie bewusst ignorieren. Ich bin nicht nur eine Aktennummer; ich bin ein Mensch in einer verzweifelten Lage.
Ultimatum und Konsequenzen

Sie haben bis Mittwoch Zeit, eine Lösung zu finden, die über die bloße Unterbringung in einer Notunterkunft hinausgeht. Andernfalls wird die Situation eskalieren, und das möchte niemand.
Öffentliche Rechenschaft

Dieser Brief wird öffentlich auf meinem Blog veröffentlicht. Die Bürger werden sich an Ihre Versäumnisse erinnern, wenn sie an die Wahlurnen treten.

Ich hoffe, Sie nehmen meine Worte ernst und handeln entsprechend. Andernfalls wird die Situation ein böses Ende nehmen, wie mein Großvater immer sagte: „Auge um Auge, Zahn um Zahn.“

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Plassmann

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Die Stadt Köln: Ein weiteres Versagen des Systems

Die Stadt Köln, vertreten durch Frau Werres vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, hat mir bereits signalisiert, dass sie mir lediglich eine Ersatzunterkunft in einem Obdachlosenheim zur Verfügung stellen kann. Eine Beschlagnahme der Wohnung wird abgelehnt. Dies zeigt, wie wenig Unterstützung ich von den offiziellen Stellen erwarten kann.
Die finanzielle Notlage: Ein Teufelskreis

Ich beziehe Leistungen gemäß SGB II und bin völlig mittellos. Mein aktuelles Bankguthaben beläuft sich auf 4,28 €. Wenn die Räumung durchgeführt wird, würde ich aller Voraussicht nach mein ganzes Hab und Gut verlieren. Die von der Gerichtsvollzieherin gesetzten Fristen sind so bemessen, dass ich meine Besitztümer nicht mehr zurückbekommen könnte, selbst wenn ich das Berufungsverfahren gewinnen würde.
Rechtliche Schritte: Ein Hoffnungsschimmer?

Meine Anwältin, Helene Gras-Nicknig, hat einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt. Das Ziel ist, die Räumung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsgerichts einzustellen. Dies ist besonders wichtig, da ich keine Mietrückstände schulde. Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist zum Schutz meiner Person erforderlich.(mehr …)

Bayerische Landesregierung dreht mal wieder am Rad

Reblog via Chaos Computer Club e.V.

Ein Hacker, Aktivist und langjähriges CCC-Mitglied aus Köln wird seit dem 4. November ohne Anklage in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Stadelheim dauerhaft festgehalten. Ein solcher Gewahrsam ohne Anklage oder Tatvorwurf ist in Bayern nach dem Polizeiaufgabengesetz möglich. Ein Mensch muss nur verdächtigt werden, unmittelbar bevorstehend eine Ordnungswidrigkeit begehen zu wollen. Es handelt sich nicht um eine Untersuchungshaft wegen einer konkreten Straftat, die ihm vorgeworfen würde, sondern um eine Präventivhaft.

Die durch das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubte Maximaldauer dieser Haft ohne Anklage beträgt zunächst einen Monat und kann dann einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden. Das ist unverhältnismäßig lange und spottet jeder Beschreibung eines Rechtsstaats.

Jemanden seiner physischen Freiheit zu berauben, ist eine drastische Strafe, der zwingend ein ordentliches rechtliches Verfahren vorausgehen müsste. In Bayern ist das bei dieser Form der Freiheitsentziehung offenbar verzichtbar.

Das CCC-Mitglied hatte sich an einem Klima-Protest in München beteiligt. Wir fordern, ihn und alle anderen von langer polizeilicher Präventivhaft Betroffenen freizulassen.

Für die vielen Empörten, die drakonische Strafen für Klima-Aktivist*innen fordern und dafür auch eine Haft ohne rechtsstaatliches Verfahren befürworten, müssen wohl noch einmal ein paar grundsätzliche Dinge erklärt werden: Allein an Berliner Gerichten laufen über 150 Gerichtsverfahren, in denen Klima-Protestierenden Nötigung und Widerstand vorgeworfen wird. So geht ein Rechtsstaat mit Protesten um, die potenziell strafrechtliche Grenzen überschreiten: mit Gerichtsverfahren, in denen Schuld oder Unschuld nach geltendem Recht festgestellt werden.

Die bayerische Präventivhaft hingegen ist genau das Gegenteil: Weggesperrt wird, wem man zukünftig eine eventuelle Ordnungswidrigkeit oder Straftat zutraut – ohne dass die Person diese überhaupt begangen haben muss. Wer diesen Unterschied nicht erkennt und nicht vehement gegen die potenziell mehrmonatige Präventivhaft opponiert, hat grundlegende demokratische Standards nicht verstanden.

Gesetze reformieren

Präventivgewahrsam ist nichts anderes als eine harte Strafe ohne fairen Prozess. Die Betroffenen sollen nämlich keine strafbaren Verhaltensweisen an den Tag gelegt haben, sondern man traut ihnen das nur grundsätzlich zu.

Dass diese Haft im Nachhinein richterlich abgesegnet wird, ändert nichts an der Unverhältnismäßigkeit wochenlanger Präventivhaft. So etwas darf es in Deutschland – genauso wie in jedem anderen Land der Welt – nicht geben. Das bayerische Gesetz, aber auch den Rechtsstaat aushöhlende Polizeigesetze anderer Bundesländer, die solche lange Haft ohne Anklage erlauben, müssen umgehend reformiert werden.

Wer versucht, Proteste mit Präventivhaft zu unterbinden, hat die Natur sozialer Bewegungen nicht verstanden und auch nicht, dass es ohne Proteste keine gesellschaftliche Veränderung geben kann.

Links:

C4-Mitglied in Bayern festgenommen

Polizeigesetze: Endlich viele neue Gründe zu demonstrieren