Open-Source ist gut, doch darf es nicht in falsche Hände geraten

Meine Meinung dazu ist, dass Open-Source gut ist, doch Sie dürfen nicht in falsche Hände kommen.

Denn sonst wird Sie nicht anders enden wie die proprietäre Software. Und wo das geendet ist, sehen wir heute in allen Bereichen, ob es auf deinem Smartphone oder Laptop, Computer, Tablet endet. Doch nicht nur dort. Sondern in den großen global gesteuerten Netzwerken, die auf Profit gesteuert aus sind, um den Vorständen noch mehr Geld in den Rachen zu schmeißen. Das darf in dem Fall bei Open-Source nicht wieder passieren. Denn sonst wird sich das nicht ändern, sondern das Gegenteil wird, der Fall dazu sein.

Denn eins ist gewiss, auch die Software kann selbst zum Gegenteil erschaffen werden. Es kommt also in dem Fall darauf an, wer Sie in der Hand hat und damit arbeiten kann. Daher sehe ich das in dem Fall bei einigen Open-Source-Projekten Firmen, heute mit Argos Augen. Siehe in dem Fall Canonical & Rad Hat.

Früher sagte mein Opa immer, gib ihm den Finger, so nimmt er gleich die ganze Hand. Daher müssen alle

Open-Source Nerds immer ein Auge auf Wachsamkeit halten. Doch sonst stimme ich Ralf Hersel und seinen Gedanken überein.

Reblog via gnulinux.ch

Fr, 9. Juni 2023, Ralf Hersel

Die Tatsache, dass eine Fokussierung auf Geld, zu unmoralischem Verhalten führt, wurde wissenschaftlich schon oft bewiesen. Als Beispiel soll eine Studie der Universitäten Harvard und Utah dienen, die im Magazin „Organizational Behavior and Human Decision Processes“ unter dem Titel „Mere exposure to money triggers a business decision frame and unethical outcomes“ erschienen ist.

Was im üblichen Wirtschaftsbetrieb einer post-kapitalistischen Gesellschaft (Europa) niemanden mehr hinter dem Ofen hervorlockt, ist bei Freien Projekten eine Entscheidung, die über Wohl und Wehe entscheiden kann. Selbstverständlich wollen (und müssen) Firmen Geld verdienen, um Produkte oder Dienstleistungen zu erzeugen, um Steuern zu zahlen und um Mitarbeitenden ein Auskommen zu verschaffen.

Bei Freien Projekten ist diese Denkweise nicht der Normalfall. Das soll nicht heissen, dass man mit Freier Software kein Geld verdienen kann. Red Hat, Canonical und Nextcloud sind drei Beispiele dafür. Das Geld wird dort mit Dienstleistungen verdient. Die Studie geht zwar nicht auf den Spezialfall von Freien Projekten ein, zeigt aber auf, dass die Fokussierung auf Geld zu unethischem Verhalten führt.

Die Autoren der Studie untersuchten, wie Geld unser Denken beeinflusst. Sie zitieren Marx, der Geld als Feind der Menschheit und der sozialen Beziehungen bezeichnet. Die Ergebnisse bisheriger Studien zeigen, dass Menschen, die primär mit Geld zu tun haben, eher dazu tendieren, an Individual- als an Gruppenaktivitäten teilzunehmen.

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Glue Records: Was Sie wissen müssen und wie sie funktionieren

Inhalt:

In der Welt der Domain-Verwaltung und Web-Hosting stoßen Sie möglicherweise auf den Begriff „Glue Records“. Glue Records sind essenziell für die korrekte Funktionsweise von DNS und spielen eine wichtige Rolle bei der Verbindung von Domains mit ihren jeweiligen Webservern. In diesem Blogbeitrag werden wir erklären, was Glue Records sind und wie sie funktionieren.

Glue Records sind DNS-Einträge, die bei der zuständigen Domain-Registry hinterlegt werden, um eine zirkuläre Abhängigkeit zwischen einer Domain und ihrem Nameserver zu verhindern. Dies geschieht, wenn der Nameserver einer Domain unter derselben Domain liegt, die er bedient. Ohne Glue Records würde dies zu einer endlosen Schleife führen, da der Resolver versucht, den Nameserver zu finden, der für die Domain zuständig ist.

Die Verantwortung für Glue Records liegt beim Domain-Registrar. Der Domain-Registrar ist für die Verwaltung Ihrer Domain zuständig, einschließlich der DNS-Einträge und der Kommunikation mit der zuständigen Registry. Um Glue Records für Ihre Domain einzurichten, müssen Sie sich in der Regel in das Kundenportal Ihres Domain-Registrars einloggen und die entsprechenden Einstellungen vornehmen. Hier geben Sie die IP-Adressen der Nameserver an, die Sie verwenden möchten. Ihr Domain-Registrar wird diese Informationen dann an die Registry weiterleiten, damit die Glue Records korrekt hinterlegt werden.

Falls Sie zwei unterschiedliche Anbieter für Domain-Verwaltung und Server-Hosting haben, liegt die Verantwortung für Glue Records beim Domain-Registrar. Falls Sie Hilfe bei der Einrichtung von Glue Records benötigen, können Sie sich auch an den Support Ihres Domain-Registrars wenden. Sie sollten in der Lage sein, Ihnen bei der Konfiguration der Glue Records zu helfen und alle notwendigen Schritte zu erklären.

Zusammenfassend sind Glue Records essenzielle DNS-Einträge, die bei der Verbindung von Domains und ihren Webservern eine entscheidende Rolle spielen. Sie verhindern zirkuläre Abhängigkeiten und gewährleisten, dass Ihr Webauftritt reibungslos funktioniert. Achten Sie darauf, dass Ihre Glue Records korrekt konfiguriert sind, um mögliche Probleme mit Ihrer Domain und Ihrem Web-Hosting zu vermeiden.

Debian 12

Reblog via gnulinux.ch

Do, 15. Juni 2023, Ralf Hersel

Nachdem Debian 12 veröffentlicht und gut aufgenommen wurde, wendet sich die Aufmerksamkeit seinem Nachfolger, Debian 13, zu. Bis zur Veröffentlichung im Jahr 2025 dauert es noch lange. Trotzdem gibt es schon zwei Details über die nächste Version zu berichten.

Das Debian-Projekt benennt seine Releases nach Figuren aus der Zeichentrickfilmreihe Toy Story. Bookworm ist ein lesefreudiger Wurm mit eingebauter Taschenlampe und Namensgeber für Debian 12. Bullseye ist ein Spielzeugpferd, das reitet wie der Wind, besonders wenn Woody das Kommando gibt und verlieh Debian 11 seinen Namen. Man kann die Serie zurückverfolgen bis in das Jahr 1996, als der Superheld Buzz Lightyear seinen Vornamen an Debian 1.1 vererbte.

Debian 13 soll den Namen Trixie tragen. Dabei handelt es sich um einen blauen Dinosaurier; um genauer zu sein, es ist ein Triceratops, der gerne mit dem Tyrannosaurus Rex Videospiele zockt. Damit gibt es bisher 18 Toy Story Figuren, die zu Debian Namen wurden:

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Titel: Der verschlüsselte Pfad zum sicheren Zugriff: Eine SSH-Schlüssel-Geschichte

Einleitung: In der Welt der sicheren Netzwerkverbindungen spielt SSH eine entscheidende Rolle. Für viele von uns ist es wichtig, auf entfernte Server zuzugreifen, sei es beruflich oder privat. Die Verwendung von SSH-Schlüsseln ermöglicht eine sichere Authentifizierung ohne die Notwendigkeit eines Passworts. Doch manchmal können wir auf dem Weg zu einem reibungslosen SSH-Erlebnis auf Hindernisse stoßen.

wie es mir selbst ergangen ist. Daher ist es wichtig, alles auf den Prüfstand zu stellen.

Hauptteil meiner Geschichte: begleitet ihr mich versus carrabelloy, mit meinen begeisterten Technologieenthusiasten und meinen Geschichten, und meine Reise durch den Dschungel der SSH-Schlüssel. Auf meinem vertrauten ThinkPad versucht ich mir, einen SSH-Schlüssel für den Zugriff auf meinem Server zu generieren. Doch wie sich herausstellt, ist der Weg zu einem funktionierenden Schlüssel mit einigen Hürden verbunden.

Auf den ersten Stolperstein, worauf ich gestoßen bin, als ich versucht habe, den Inhalt der Datei authorized_keys anzuzeigen. Mit einigen falsch geschriebenen Befehlen und Verwechslungen von Tilde- und Minuszeichen wurde ich bald wahnsinnig und gleichzeitig vor eine Herausforderung gestellt. Doch mit der Hilfe eines hilfreichen Duck Duck Go & ki findet ich, schließlich den richtigen Befehl und die Erklärungen zu den verschiedenen Tastaturen, die es nun mal gibt. Erhalte ich endlich Einblick in den Inhalt meinem SSH-Autorisierungsdatei-Set!

Doch damit noch nicht genug, als ich versucht habe, mich mit meinem Server zu verbinden, um das volle Potenzial meiner SSH-Schlüssel auszuschöpfen, werde ich abermals vor einer weiteren Hürde ausgebremst. Obwohl ich meine Schlüssel ordnungsgemäß konfiguriert habe, verlangt der Server weiterhin nach einem Passwort. Da mein Englisch nicht zum besten gestellt ist, und nicht jede Übersetzung direkt verständlich ist, holte ich mir etwas Unterstützung. Auf meinen Forenseiten wie mein Debian Forum und von DuckDuckgo und KI kam ich jedoch dazu, die Passphrase entfernen und endlich den reibungslosen Zugriff auf meinen Server zu genießen. Da ich selbst meine Systeme verschlüsselt habe, bis zu meiner ganzen Festplatten und meiner privaten Daten, wo die SSH-Autorisierungsdatei dazu gehört.

Doch meine Geschichte endet hier nicht. Da ich plane eine Reise zu meinen, Freundes-Familie in Holland zu machen, möchte ich auch von dort aus auf meinen Server zugreifen können. Wie werde ich dieses Problem lösen, da bei mir nur mit pub eintritt gewährt wird. daher habe ich wiederum nachgefragt, dass ich entweder den gleichen privaten Schlüssel auf beiden Systemen verwenden oder separate Schlüsselpaare erstellen kann. Ich mich in dieser Frage und mit einer Entscheidung von mir getroffen, die auf meinen individuellen Sicherheitsbedenken und Anforderungen basiert, da ich alles verschlüsselt habe!

Schlussfolgerung: zu meiner SSH Geschichte verdeutlicht die Herausforderungen und Lösungen bei der Verwendung von SSH-Schlüsseln für sichere Netzwerkverbindungen. Sie zeigt, dass es zwar einige Fallstricke geben kann, aber mit Geduld, Sorgfalt findet Ihr, wie ich, den richtigen Ansatz und Anleitung. Und somit können wir den verschlüsselten Pfad zum sicheren Zugriff auf unsere Server finden.

Nachwort: Ich hoffe, dass euch diese Geschichte hilft dir, das Thema SSH-Schlüssel besser zu verstehen und anderen Benutzern dabei zu helfen, ähnliche Hindernisse zu überwinden. Denke daran, dass die Sicherheit deiner Schlüssel von entscheidender Bedeutung ist. Bewahre sie immer an einem sicheren Ort auf und handle entsprechend, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

Falls du weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, und ich dir helfen kann, stehe ich gerne zur Verfügung!

Disclaimer: Diese Geschichte basiert auf meinen Ereignissen und dient nur zu illustrativen Zwecken. Jegliche Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Personen oder Ereignissen sind rein zufällig.

Analysetracking in Apps und auf Webseiten.

Reblog via Matthias Eberl

5 Jahre DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ein Meilenstein für Millionen von Menschen in Europa und ein Schreckensgespenst für viele kleine und große Unternehmen, die sich vorher kaum Gedanken darüber machen mussten, welche privaten Daten sie speichern und weitergeben. Fünf Jahre später sind die Regeln für viele Menschen und Betriebe zum normalen Alltag geworden. Doch dort, wo Daten unternehmerische Vorteile gegenüber der Konkurrenz bringen, wird weiter getrickst und betrogen. Beispielsweise in der verhaltensbasierten Werbung oder dem Analysetracking in Apps und auf Webseiten. Nach fünf Jahren stellt sich daher die Frage, wie gut die DSGVO von den Behörden durchgesetzt wurde.

1. Kaum Bußgelder in Deutschland

Wenn es in den letzten Jahren um untätige Datenschutzbehörden ging, wurde gerne auf Irland gezeigt, wo große Unternehmen wie Google, Facebook oder Microsoft ihren Sitz haben. Diese wurden von der irischen Behörde immer mit Samthandschuhen angefasst. Deutsche Behörden haben den Kollegen in Irland daher „Regulierungs-Dumping“ zur Anlockung großer Konzerne vorgeworfen.

Doch auch die deutschen Behörden sind beim Datenschutz nicht gut vorwärtsgekommen. Das Tracking auf Websites und Apps, mit dem wir fast alle täglich zu tun haben – das haben die deutschen Behörden nicht unter Kontrolle. Nicht einmal die eingereichten Beschwerden konnten in den letzten Jahren zufriedenstellend bearbeitet werden.

 

Ein paar offizielle Zahlen

Die Zahlen, die eine solche Regulierungslücke belegen, liegen nicht sonderlich klar auf dem Tisch: Es gibt in Deutschland keine zentrale Behörde und daher auch keine Statistik zur Regulierungsarbeit. In den Tätigkeitsberichten der Länder findet man bereits verdächtig niedrige Bußgeldzahlen: Bayern meldete für das letzte Berichtsjahr 6009 Beschwerden und einen Schuldenberg an offenen Beschwerden von 3500. Im gleichen Zeitraum wurden nur 11 Bußgelder verhängt. Nordrhein-Westfalen kommt auf 6.849 Beschwerden und 57 Bußgelder. Und Hamburg kam im letzten Bericht auf 2162 Beschwerden und 15 Geldbußen. Zum Vergleich: Spanien kam 2022 auf ein Verhältnis von 14.937 Beschwerden und 385 Bußgeldern.

2. Andere Quellen zeigen: Die meisten Beschwerden bleiben liegen

NOYB Erfolgsquote

 

Die unabhängigen Zahlen zeigen das Regulierungsversagen: Von 801 Beschwerden von noyb in der EU sind nur 113 in irgendeiner Form abgeschlossen

Deutliche Überforderung zeigen die Zahlen, die aus anderen Quellen vorliegen. In ganz Deutschland hat ein pensionierter Programmierer versucht, unter anderem mit dem Beschwerdetool Tracktor.it gegen die Datenschutzverstöße auf von ihm besuchte Seiten vorzugehen, insbesondere gegen heimliche Erstellung von personenbezogenen Verhaltensprofilen für Werbung und Marketing. In seinem Heimatland Nordrhein-Westfalen, einem Bundesland mit vielen Onlineunternehmen und Verlagen, war die Erfolgsquote besonders schlecht: Von 73 Beschwerden sind bisher nur 15 Prozent erfolgreich abgeschlossen, obwohl sie teilweise bereits 2020 eingereicht wurden.

Zu vergleichbaren Ergebnissen kommt die Datenschutzorganisation noyb (none of your business) von dem Österreicher Max Schrems. Seine Organisation hat in den letzten Jahren in ganz Europa 800 strategische Beschwerden gegen meist große Unternehmen eingereicht. Vor allem gegen irreführende Cookie-Banner und Datentransfer in unsichere Drittstaaten. Die Bilanz: Nur 14 Prozent der Verfahren wurden von den Behörden abgeschlossen. Besonders negativ fällt erneut Nordrhein-Westfalen auf. Dort wurde von den 29 noyb-Beschwerden nur eine abgeschlossen (das Medienhaus Aachen mit der Aachener Zeitung änderte seine Cookie-Abfrage zur Zufriedenheit der Behörde). Teilweise gibt es Fälle, die seit 2020 ohne weitere Nachricht in der Behörde herumliegen. Dabei handelt es sich auch um große Seiten wie Dumont, Handelsblatt oder Chefkoch. Durch die Anschreiben der Behörden kam es zwar auf den Websites zu freiwilligen Verbesserungen, aber selten zu einer vollständigen Umsetzung der Datenschutzregeln und einem Abschluss des Verfahrens. Das Kochportal verstößt seit Jahren gegen den Datenschutz und erstellt immer noch ohne Einwilligung personenbeziehbare Profile für verhaltensbasierte Werbung. Warum schaffte die Behörde es nicht, den Datenschutz vollständig durchzusetzen?

Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, sieht Versäumnisse, aber auch falsche Erwartungen: Ähnlich wie die Polizei im Straßenverkehr könne die Datenschutzaufsicht nicht 100 Prozent flächendeckend kontrollieren, sondern nur in Stichproben:

Wir greifen aufgrund von Beschwerden, und wie darüber hinaus unsere Kapazitäten sind, ein. Und wie die Kapazitäten sind, bestimmt die Politik. Wir haben für dieses Jahr neue Stellen erhalten, die Einstellungsverfahren laufen. Aber wir sind schon manchmal langsamer, als wir uns wünschen, auch was Bußgelder betrifft.

3. Bußgelder: Zu wenig, zu niedrig, zu leise

Die meisten Bußgelder in NRW liegen im Bereich um 5000 €, sagt Gayk. Das höchste Bußgeld betrug 10.000 € im Bereich Beschäftigtendatenschutz. Doch wenn ein Fall dann mal abgeschlossen wird, erfährt man oft keine Details, bemängeln die Datenschützer von noyb. Während andere Mitgliedsstaaten ihre Entscheidungen konsequent veröffentlichen, lese man über deutsche Bußgelder nur in Einzelfällen in der Presse. „Unternehmen und Nutzende haben damit keinen Zugang zur Entscheidungspraxis. Eine abschreckende bzw. generalpräventive Wirkung von Entscheidungen ist damit nicht gegeben“. Die finanziellen Mittel der deutschen Datenschutzbehörden seien mit 114 Millionen Euro im europäischen Vergleich sehr hoch. Es mangele nicht an Personal, sondern eher an Effizienz und Abschreckung.

4. Manche Behörden lehnen bereits Beschwerden ab

Gerade im Bereich Analyse- und Werbetracking ist so in Deutschland eine Regulierungslücke entstanden. Während sich viele Unternehmen freiwillig an die Regeln halten, versucht eine beachtliche Menge von Onlineshops und Medienseiten, mit ihren bewussten Datenschutzverstößen so lange wie möglich durchzukommen. Wie schlimm die Lage ist, zeigt die Antwort des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) an den engagierten Programmierer aus Nordrhein-Westfalen. Dem regelmäßigen Beschwerdeführer schrieb die Behörde:

Wir wissen, dass bei vielen Websites eine mitunter große Anzahl an datenschutzrechtlichen Mängeln festzustellen ist. Würde es ein Bürger oder eine Bürgerin darauf anlegen, könnte sie jeden Tag ohne Schwierigkeiten einen hohen zweistelligen Bereich an Websites mit derartigen Mängeln an das BayLDA melden.

Die Schlussfolgerung der Behörde: Sie beschließt, die Beschwerden des betroffenen Bürgers nicht mehr zu bearbeiten, sondern nur zur Kenntnis nehmen. Eine Kapitulation vor dem Versprechen der DSGVO. Nach nur 44 Beschwerden von einer Person im Verlauf mehrerer Jahre ist die Behörde bereits überlastet. Auf unsere Presseanfrage hat die Behörde nicht reagiert.

Auch in Nordrhein-Westfalen wurde dem privaten Datenschutzaktivisten für zu viele Beschwerden die Bearbeitung verweigert: 73 Beschwerden über mehrere Jahre seien exzessiv.

Dabei ist es keineswegs so, dass die Behörden nur Kleinigkeiten liegen lassen: Aus der Berichterstattung und von Privatpersonen ist ersichtlich, dass viele große Unternehmen seit mehreren Jahren ihre Datenschutzverstöße fortsetzen, obwohl sie seit Jahren den Behörden bekannt sind. Seit mindestens zwei Jahren weiß die Behörde in Hessen, dass die Deutsche Bahn oder die Lufthansa Analysetracking einsetzt – die Verfahren sind nicht abgeschlossen. Eine der ältesten Beschwerden, über die ich berichtet habe, stammt von 2018, es ging um Facebook-Tracking bei „Zeit Online“. Der private Beschwerdeführer hat bis heute nichts mehr von der Behörde gehört, das Verfahren wurde nie abgeschlossen. Zwar hat man diese Einbettung irgendwann entfernt, aber bis heute findet sich ein unerlaubtes Analysetool von Adobe bei dem Verlagshaus. Von der Hamburger Behörde kam dazu keine Antwort auf unsere Presseanfrage.

5. Trotzdem viele Verbesserungen

Medienportale sind und waren ein besonderes Problem in den fünf Jahren der DSGVO. Bei ihnen war die wirtschaftliche Abhängigkeit von der verhaltensbasierten Werbung sehr hoch. Hier gab es durchaus Erfolge mit der intensiven Betreuung: In unzähligen Schwerpunktprüfungen und Verhandlungen hinter verschlossenen Türen machte man Fortschritte. Das ungefragte Erstellen von Interessensprofilen für verhaltensbasierte Werbung ist jetzt hinter mehr oder weniger gesetzeskonforme Cookie-Banner gewandert. Ohne Vorwarnung läuft man also in keinen Facebook-Tracker mehr. Aber es bleiben zahlreiche andere Verstöße: Analysetracking, irreführende Cookie-Banner und Datenübertragungen in unsichere Drittländer, die nach einer schwer durchblickenden Rechtslage vermutlich selbst mit Einwilligung nicht erlaubt sind.

Auf solche Rechtsunsicherheiten weist auch Bettina Gayk hin. Zwar hat ein weiteres Gesetz im Bereich Cookies endlich Klarheit geschaffen (das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz TTDSG, zu dem wir eine große Artikelserie gemacht haben). Aber auch nach dessen Verabschiedung gäbe es noch Graubereiche, die gezielt genutzt werden:

Oft werden Einwilligungen eingeholt, die Verbraucher’innen gar nicht abgeben wollten.

6. Standardisierung und Automatisierung könnten helfen

Wie kommen die Behörden nun aus der Überlastung? Bei den Bußgeldern sieht die Datenschutzbeauftragte Gayk wenig Spielraum. Der Datenschutz sei eben nicht so präzise geregelt wie der Verkehr. Während auf der Straße klare Bußgelder für exakte Geschwindigkeitsübertretungen definiert sind, seien Datenschutzverstöße oft nicht so eindeutig, dass man schwere Sanktionen verhängen könne. „Aber man könnte schon stärker von sich aus nach Standard-Trackingverstößen suchen, aber dies gehe eben nur im Rahmen freier Arbeitskapazitäten.“ Auch in Baden-Württemberg entwickelt die Datenschutzbehörde eigene Prüfwerkzeuge, um die technische Analyse von Websites und Apps zu automatisieren und so massenhafte Verstöße schnell und standardisiert zu bearbeiten.

Solche Automatisierungen sind wichtig. Die nicht vorhandene Skalierung in den Behörden ist beim Tracking das große Problem der DSGVO: Während ein Onlineshop mit ein paar Klicks ein unerlaubtes Analysetracking in der Website implementiert hat, benötigen die Behörden mit ihrer Einzelfallmethode offenbar Jahre, um die Entfernung eines solchen Tools durchzusetzen. Da wird für jeden Fall eine technische Prüfung der Webseite und eine Bitte zur Stellungnahme eingefordert. Und dann kommen von den Unternehmen seitenweise Stellungnahmen, Gutachten oder schrittweise kleine Änderungen, auf die jeweils wieder einzeln reagiert werden muss. So vergehen oft Jahre, ohne dass eine Maßnahme beschlossen ist. In einem Fall, der uns aus Brandenburg bekannt ist, wird im April 2021 Beschwerde eingereicht. Sieben Behördenantworten und zwei Jahre später wird festgestellt, dass der Seitenbetreiber der Behörde leider nicht geantwortet hat. Man werde nun „in die nächste Instanz des Vorgangs gehen“.

Zusätzlich bindet die Abstimmung zwischen den vielen Datenschutzbehörden in Deutschland Geld und Ressourcen, denn Datenschutz ist Ländersache.

7. Teufelskreis der Verschleppung

„Vor der DSGVO waren wir eine Petitionsinstanz“, erklärt Bettina Gayk. „Mit der DSGVO müssen wir lernen, nun förmliche und rechtssichere Verwaltungsverfahren zu führen, die auch vor Gericht standhalten“. Und diese Genauigkeit ist auch nötig, denn sowohl die Rechtsabteilungen der Unternehmen als auch die deutschen Gerichte seien besonders kreativ beim Abweisen von DSGVO-Rechten, stellt auch noyb fest.

Dabei ist den Behörden wohl die Effektivität verloren gegangen.Es fehlt an klaren Vorgaben und Vorlagen, wie ein Verfahren möglichst schnell und effektiv abgeschlossen werden kann. Die NGO noyb warnt, dass hier ein Teufelskreis entstehe: Die Unternehmen setzen auf die geringe Schlagfertigkeit der Behörde, ignorieren immer mehr Regeln, dadurch entstehen mehr Beschwerden und so dauern die Verfahren noch länger.

8. Standortmarketing statt Abschreckung?

In einigen Bundesländern liegt das wohl auch an einer betont gutmütigen Behandlung der Unternehmen mit intensiver Beratung anstatt Bußgeld: „Wir sind nicht darauf aus, den Datenschutz mit dem Mittel des Bußgeldes umzusetzen, sondern in erster Linie mit Beratung, etwa über Gespräche, Vorträge oder Infomaterial“, sagte der ehemalige Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, vor einigen Jahren dem Spiegel.

Auch Bettina Gayk betont, dass man es immer erst im Guten mit den Unternehmen lösen will: „Wenn wir durch Beratung nicht zum Ziel kommen, gehen wir im Normalfall so vor, dass wir nur eine Warnung aussprechen. Wird dann nicht eingelenkt, ergreifen wir härtere Maßnahmen“. So lernen Unternehmen, dass sie immer eine zweite Chance bekommen, kritisiert noyb. Dass dadurch die Abschreckungstaktik leidet, räumt auch Gayk ein.

Der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warf dem Bayerischen Landesamt in einem Podcast des Heise-Magazins sogar vor, dass bei der Untätigkeit der letzten Jahre „offensichtlich politische Ansagen zugunsten des Wirtschaftsstandort eine Rolle gespielt haben“. Das irische Prinzip, dass man Unternehmen nicht durch besonders strenge Maßnahmen vergrämen will, scheint also auch in Deutschland die Datenschutzdurchsetzung zu bremsen. Einige wollen eben nicht die eigenen Unternehmen bestrafen, während in den Nachbarländern oder bei Google und Facebook die Zügel lose sind.

Nach fünf Jahren DSGVO müsse man feststellen, dass das Gesetz funktioniert, aber die Anwendung nicht, resümiert Max Schrems. Manche Unternehmen, erzählt der Aktivist, haben vor seiner öffentlichkeitswirksamen Organisation bereits mehr Angst als vor den Behörden.

Transparenzhinweis: Mike Kuketz, der Betreiber des Weblogs, ist Mitarbeiter der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg. An diesem Artikel war er daher redaktionell nicht beteiligt.

Bildquellen:

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