Die Stadt Köln: Ein weiteres Versagen des Systems

Die Stadt Köln, vertreten durch Frau Werres vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, hat mir bereits signalisiert, dass sie mir lediglich eine Ersatzunterkunft in einem Obdachlosenheim zur Verfügung stellen kann. Eine Beschlagnahme der Wohnung wird abgelehnt. Dies zeigt, wie wenig Unterstützung ich von den offiziellen Stellen erwarten kann.
Die finanzielle Notlage: Ein Teufelskreis

Ich beziehe Leistungen gemäß SGB II und bin völlig mittellos. Mein aktuelles Bankguthaben beläuft sich auf 4,28 €. Wenn die Räumung durchgeführt wird, würde ich aller Voraussicht nach mein ganzes Hab und Gut verlieren. Die von der Gerichtsvollzieherin gesetzten Fristen sind so bemessen, dass ich meine Besitztümer nicht mehr zurückbekommen könnte, selbst wenn ich das Berufungsverfahren gewinnen würde.
Rechtliche Schritte: Ein Hoffnungsschimmer?

Meine Anwältin, Helene Gras-Nicknig, hat einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt. Das Ziel ist, die Räumung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsgerichts einzustellen. Dies ist besonders wichtig, da ich keine Mietrückstände schulde. Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist zum Schutz meiner Person erforderlich.(mehr …)