„Kampf für meine Rechte: Wohnungsnot und Datenschutz in Köln“

Was der Beweis in Berlin gezeigt hat, mit Mama Merkel ein Abendessen. Und der Richter in Karlsruhe.

Denn meine Anwältin hat mir eine E-Mail zukommen lassen, die das Ganze noch einmal mehr und somit noch fester beleuchtet und eindeutig macht. Was hier in dem Land für eine Korruption herrscht. Und somit nichts mehr mit Demokratie zu tun hat. Was meine Anwältin im letzten Schreiben ganz klar kommentiert.

„Appell für Verantwortung und Datenschutz: Bitte um angemessene Lösung“

„Der Tag, an dem ich fast aus meiner Wohnung geworfen wurde, begann wie jeder andere. Eine Gerichtsvollzieherin hatte meinen Räumungstermin für den 13. angesetzt, aber sie kam an diesem Tag nicht. Doch das ist eine Geschichte, die ich in meinem Blog ausführlicher erzählen oder schreibe, ich. Weitere Details dazu findet ihr hier: Ein kleiner Sieg: Eine weitere Nacht in meiner eigenen Wohnung

Die Stadt Köln: Ein weiteres Versagen des Systems

Die Stadt Köln, vertreten durch Frau Werres vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, hat mir bereits signalisiert, dass sie mir lediglich eine Ersatzunterkunft in einem Obdachlosenheim zur Verfügung stellen kann. Eine Beschlagnahme der Wohnung wird abgelehnt. Dies zeigt, wie wenig Unterstützung ich von den offiziellen Stellen erwarten kann.
Die finanzielle Notlage: Ein Teufelskreis

Ich beziehe Leistungen gemäß SGB II und bin völlig mittellos. Mein aktuelles Bankguthaben beläuft sich auf 4,28 €. Wenn die Räumung durchgeführt wird, würde ich aller Voraussicht nach mein ganzes Hab und Gut verlieren. Die von der Gerichtsvollzieherin gesetzten Fristen sind so bemessen, dass ich meine Besitztümer nicht mehr zurückbekommen könnte, selbst wenn ich das Berufungsverfahren gewinnen würde.
Rechtliche Schritte: Ein Hoffnungsschimmer?

Meine Anwältin, Helene Gras-Nicknig, hat einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt. Das Ziel ist, die Räumung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsgerichts einzustellen. Dies ist besonders wichtig, da ich keine Mietrückstände schulde. Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist zum Schutz meiner Person erforderlich.(mehr …)