Liebe Leserinnen und Leser,

ich möchte euch ein Update zu meiner aktuellen Wohn- und Gesundheitssituation geben. Nachfolgend findet ihr den offenen Brief, den ich an meine Anwältin, Frau Helene Gras-Nicknig, gesendet habe.

Sehr geehrte Frau Helene Gras-Nicknig,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte einige Punkte klarstellen:

Bezüglich der „Drohungen“: Ich habe lediglich meine Frustration und Verzweiflung zum Ausdruck gebracht. Ich habe niemanden bedroht. Alle meine Aussagen sind auf diesem Blog dokumentiert, und ich habe die Miete für diesen Monat per Echtzeitüberweisung beglichen.

Gesundheitliche Einschränkungen: Ich bin gesundheitlich stark eingeschränkt, wie auch Herr Guido Mass von der Stadt Köln bestätigen kann. Ich bin nicht in der Lage, in einer Notunterkunft zu leben, und ich frage mich, wie die Stadt Köln dies organisieren möchte.

Kontakt zur Gerichtsvollzieherin: Ich würde es begrüßen, wenn Sie mit der Gerichtsvollzieherin Kontakt aufnehmen könnten, um Klarheit über den weiteren Verlauf zu bekommen.

Rechtliche Schritte: Ich bin bereit, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um meine Rechte zu wahren. Ich werde auch rechtlichen Beistand gegen Herrn Mass und den gegnerischen Anwalt suchen, falls nötig.

Ich hoffe auf Ihre weitere Unterstützung und danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Plassmann

Sehr geehrte Frau Helene Gras-Nicknig,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte einige Punkte klarstellen:

Bezüglich der „Drohungen“ in meinen vorherigen Mails: Ich habe lediglich meine Frustration und Verzweiflung zum Ausdruck gebracht.

Ich habe niemanden bedroht. Alle meine Aussagen sind auf meinem Blog dokumentiert, und ich habe die Miete für diesen Monat per Echtzeitüberweisung beglichen.

Ich bin gesundheitlich stark eingeschränkt, wie auch Herr Guido Mass von der Stadt Köln bestätigen kann. Ich bin nicht in der Lage, in einer Notunterkunft zu leben, und ich frage mich, wie die Stadt Köln dies organisieren möchte.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie mit der Gerichtsvollzieherin Kontakt aufnehmen könnten, um Klarheit über den weiteren Verlauf zu bekommen.

Ich bin bereit, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um meine Rechte zu wahren. Ich werde auch rechtlichen Beistand gegen Herrn Mass und den gegnerischen Anwalt suchen, falls nötig.

Ich hoffe auf Ihre weitere Unterstützung und danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Plassmann
Sehr geehrte Frau Helene Gras-Nicknig,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte einige Punkte klarstellen:

Bezüglich der „Drohungen“ in meinen vorherigen Mails: Ich habe lediglich meine Frustration und Verzweiflung zum Ausdruck gebracht. Ich habe niemanden bedroht. Alle meine Aussagen sind auf meinem Blog dokumentiert, und ich habe die Miete für diesen Monat per Echtzeitüberweisung beglichen.

Ich bin gesundheitlich stark eingeschränkt, wie auch Herr Guido Mass von der Stadt Köln bestätigen kann. Ich bin nicht in der Lage, in einer Notunterkunft zu leben, und ich frage mich, wie die Stadt Köln dies organisieren möchte.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie mit der Gerichtsvollzieherin Kontakt aufnehmen könnten, um Klarheit über den weiteren Verlauf zu bekommen.

Ich bin bereit, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um meine Rechte zu wahren. Ich werde auch rechtlichen Beistand gegen Herrn Mass und den gegnerischen Anwalt suchen, falls nötig.

Ich hoffe auf Ihre weitere

Unterstützung und danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Plassmann

https://carrabelloy.darknight-coffee.or/blog

Am 14.09.23 um 09:09 schrieb Helene Gras-Nicknig:
>
> Sehr geehrter Herr Plassmann,
>
>
>
> einerseits verwundert es mich, dass die Räumung nicht durchgeführt worden ist und Sie auch keine Nachricht von der Gerichtsvollzieherin erhalten haben. Die nächste Räumung muss terminiert werden. Hierüber erhalten Sie – wie beim letzten Mal – eine entsprechende Nachricht.
>
>
>
> Andererseits ist in Ihren Mails, die Sie mir weitergeleitet haben, nicht nur Ihr Unmut gegen Ihren Vermieter und die Stadt Köln zum Ausdruck gekommen, sondern auch ganz erhebliche Drohungen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Nachspiel für Sie haben wird. Sie müssen nicht nur mit Strafanzeigen rechnen sondern auch mit einem massiven Polizeiaufgebot bei der nächsten Räumung. Möglicherweise konnte dies seitens der Gerichtsvollzieherin nicht rechtzeitig organisiert werden.
>
>
>
> Woran es gescheitert ist, werden Sie von der Gerichtsvollzieherin erfahren. Soll ich mit ihr Kontakt aufnehmen?
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> (Helene Gras-Nicknig)
>
> Rechtsanwältin
>
>
>
>
>
>
>
> RECHTSANWÄLTE
>
> DR. PAUL-GEORG NICKNIG, PETER SCHICHA,
>
> MICHAEL GRAS & HELENE GRAS-NICKNIG
>
> Hermannstraße 3, 51143 Köln (PORZ)
>
> Tel.: (0 22 03) 5 90 80
>
> Fax: (0 22 03) 5 90 89
>
> Email: info@nsg-anwaelte.de
>
> www.nsg-anwaelte.de
>
>
>
>
>
> Von: Andreas Plassmann
> Gesendet: Mittwoch, 13. September 2023 20:32
> An: Helene Gras-Nicknig
> Betreff: Re: 532/21 – Plassmann ./. Ebert u.a. – Räumung
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Helene Gras-Nicknig,
>
> ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Wie Sie wissen, war der Termin für die Zwangsräumung meiner Wohnung für den 13.09.2023 anberaumt. Zu meiner Überraschung war die Gerichtsvollzieherin jedoch nicht vor Ort. Dies wirft für mich einige Fragen auf:
>
> Kann die Gerichtsvollzieherin nun an einem beliebigen Tag für die Räumung erscheinen, oder muss ein neuer Termin anberaumt werden?
> Ich habe die Miete für diesen Monat noch nicht überwiesen, da ich das Geld für einen Lagerplatz benötige und zudem unsicher war, ob eine Überweisung sinnvoll ist, wenn ich ohnehin aus der Wohnung muss. Wie sollte ich in dieser Hinsicht vorgehen?
> Wie geht es nun weiter, insbesondere im Hinblick auf das anstehende Verfahren vor dem Landgericht? Muss ich nun täglich mit einer Räumung rechnen, oder gibt es einen festen Zeitrahmen?
>
> Ihre fachkundige Einschätzung zu diesen Punkten wäre für mich von großem Wert.
>
> Zusätzlich hätte ich noch eine separate Anfrage: Kennen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist? Eine Empfehlung Ihrerseits wäre sehr hilfreich.
>
> Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre baldige Antwort.
>
> Mit freundlichen Grüßen, Andreas Plassmann
>
> Am 12.09.23 um 07:59 schrieb Helene Gras-Nicknig:
>
> Sehr geehrter Herr Plassmann,
>
>
>
> leider hat das Gericht den Antrag auf einstweilige Einstellung abgelehnt. Es hat auch angekündigt, die Berufung zurückzuweisen. Sie müssen sich daher darauf einstellen, dass die Wohnung nun vom Gerichtsvollzieher geräumt wird. Inwieweit die Stadt Köln Ihnen dann anderweitigen Wohnraum zur Verfügung stellt, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, die Gebühr für den Wohnberechtigungsschein zu zahlen.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
>
> (Helene Gras-Nicknig)
>
> Rechtsanwältin
>
>
>
>
>
>
>
> RECHTSANWÄLTE
>
> DR. PAUL-GEORG NICKNIG, PETER SCHICHA,
>
> MICHAEL GRAS & HELENE GRAS-NICKNIG
>
> Hermannstraße 3, 51143 Köln (PORZ)
>
> Tel.: (0 22 03) 5 90 80
>
> Fax: (0 22 03) 5 90 89
>
> Email: info@nsg-anwaelte.de
>
> www.nsg-anwaelte.de
>
>
>
>
>
>
> Anlagen:
> 428D1B8D-6504-4D43-8E51-41D4C1AA3A94_PDF.PDF: 11.09.2023 12:07 – „Landgericht Köln“

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